Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird jeweils am Anfang einer Wahlperiode vom Kreistag beschlossen. Sie enthält ergänzende und auf die Besonderheiten unseres Landkreises abgestimmte Bestimmungen zur Ausgestaltung der Landkreisordnung. Wesentliche Punkte sind die Kreisorgane, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie der Ablauf von Kreistagssitzungen.

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