Vormundschaften / Pflegschaften

Vormund-/Pflegschaft - Was heißt das ?

In der Regel sind die Eltern dafür da, die Verantwortung für ihre Kind/er zu tragen. Manchmal können oder wollen die Eltern das nicht. Wenn das so ist und die Eltern ihr Verhalten nicht ändern (können), beauftragt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger damit, die Verantwortung für diese/s Kind/er zu übernehmen.

Vormund/Vormundschaft
bedeutet dabei, dass der Vormund anstatt der Eltern Entscheidungen für das Kind trifft.
Man unterscheidet hierbei:

1. Gesetzliche Vormundschaft:
Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund eines Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig ist oder die elterliche Sorge ruht z.B. Adoptionsverfahren.

2. Bestellte Vormundschaft:
Das Jugendamt kann auch zum Vormund für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn

  • es nicht unter elterlicher Sorge steht (Tod der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils, Ruhen der elterlichen Sorge z.B. bei Krankheit)
  • die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffende Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind (Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht)

Pfleger/Pflegschaft
Ein Ergänzungspfleger für ein minderjährigen Kind wird bestellt, wenn die Eltern an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind, weil

  • ihnen vom Gericht die elterliche Sorge teilweise vom Familiengericht entzogen wurde. In diesem entzogenen Bereich darf dann nur der Pfleger entscheiden.
  • sie selbst an einem Verfahren (z. B. Anfechtung der Vaterschaft) beteiligt sind und somit ein Interessenskonflikt vorliegt

In der Regel sollte zuerst überlegt werden, ob eine geeignete Person z.B. aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis für diese Aufgabe infrage kommt. Wenn das Gericht niemanden (geeigneten) findet, übernimmt diese Aufgabe normalerweise das Jugendamt (Amtsvormund).
Die Zuständigkeit des Vormundes/Pflegers richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Der Vormund/Pfleger hält neben der Ausübung seines Sorgeauftrages persönlichen Kontakt zum Mündel regelhaft einmal monatlich in der gewohnten Umgebung.

Wenn Sie/Du mehr über das Thema Vormund/Pflegschaft wissen möchtest, klick den folgenden Link: www.dein-vormund.de

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