Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) besteht im Gremium Einverständnis, dass auf die Beschlussfassung durch den Kreistag verzichtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 12 Nein 0


Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag zu, dass der Landkreis Bayreuth für alle im Landkreis befindlichen Feuerwehren mit Wechselladerkomponenten für Abrollbehälter und Trägerfahrzeuge die den Betrag von 1.500,00 Euro übersteigenden Kosten für Wartung, Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung für jeden einzelnen Abrechnungsfall – einschließlich Kran, Seilwinde und der auf den Abrollbehältern verlasteten Ausrüstungsgegenständen – trägt, sofern kein anderweitiger Kostenersatz verlangt werden kann. Der Landkreis leistet überdies voll Kostenübernahme für Prüfungs- und Wartungskosten für die auf den AB Umwelt und AB Atem-/Strahlenschutz verlasteten Geräte, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen (z. B. Atemschutzgeräte, Messgeräte, Dosimeter, Sonden u. a.), sowie für den Austausch von Sonderlöschmitteln (AB Sonderlöschmittel) und speziellen Filtern (AB A/S, AB Umwelt), die aufgrund Zeitablaufs ausgesondert und entsorgt werden müssen. Kosten für die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher sowie für Verdienstausfälle und Versicherungen, welche mit dem Wechselladersystem verbunden sind, werden vom Landkreis Bayreuth nicht übernommen.

 

Ferner stimmt der Kreisausschuss zu, dass Kommunen, deren Feuerwehren eine Drehleiter vorhalten, auf schriftlichen Antrag hin zur zehnjährigen Sicherheitsüberprüfung, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Situation des Landkreises, eine Zuwendung in Höhe von 50 v. H. des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 40.000,00 Euro, erhalten. Der Antrag der Kommune ist bis spätestens 30. September des Vorjahres zur anstehenden Sicherheitsüberprüfung beim Landratsamt Bayreuth einzureichen. Geht der Antrag nicht oder nicht rechtzeitig ein, ist die Zuwendung verwirkt. Für die im Jahr 2020 zur Sicherheitsüberprüfung anstehenden Drehleitern der Stadt Pegnitz, des Marktes Weidenberg und der Stadt Waischenfeld entfällt diese Antragspflicht ausnahmsweise einmalig für das Jahr 2020. Zur Auszahlung gelangt die Zuwendung nach Vorlage der Rechnung über die zehnjährige Sicherheitsüberprüfung.