Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 5

Sachverhalt:

Lt. Verw.-Direktor Daniel Frieß trägt den Sachverhalt vor und geht auf die Änderungen zur Geschäftsordnung des Kreistages (GeschOKT) 2014-2020 ein.

 

KR Prof. Dr. Hermann Hiery stellt den Antrag, über Punkt a) des Beschlussvorschlages (Verteilungsverfahren) gesondert abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 29 Nein 31

 

Es wird über den Gesamtvorschlag abgestimmt.

 

KR Norbert Pietsch beantragt, die Bezeichnung des Ausschusses Klima, Umwelt, Landwirtschaft um das Wort „Natur“ zu ergänzen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 16 Nein 44

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Kreistages Bayreuth in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.10.2014 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 19/2014) gilt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung mit folgenden Änderungen weiter:

 

a)     § 33 Abs. 2 Satz 1 GeSchOKT – Neu

       

Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag aufgrund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach den Verfahren Sainte Laguё/Schepers (Höchstzahlverfahren) ermittelt.

 

b)     § 38 Abs. 7 GeSchOKT – Neu

 

Dem Landrat werden im Rahmen des Stellenplans die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 LKrO genannten personalrechtlichen Befugnisse für Beamte/Beamtinnen bis einschließlich BesGr. A 10, bei Tarifbeschäftigten bis einschließlich EntGr. 9 c TVöD (bisher E 9) und bei Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bis einschließlich EntgGr. S 14 TVöD übertragen (Art. 38 Abs. 1 Satz 3 LKrO).

 

c)         § 33 Abs. 4 GeSchOKT – Neu

 

Für jeden Kreisrat als Mitglied des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse werden für den Fall seiner Verhinderung zwei Stellvertreter (unter Angabe der Reihenfolge) namentlich bestellt. Das Ausschussmitglied hat seinen Stellvertreter im Falle der Verhinderung zu verständigen und die ihm zugesandten Ladungsunterlagen zu übergeben, sofern festgelegt ist, dass der Stellvertreter die Unterlagen in Papierform zugesandt bekommt. Diese Regelung gilt ebenso bei Verhinderung des 1. Stellvertreters.

 

d)     § 36 Abs. 2 GeSchOKT – Neu (Ausschüsse)



Es wird vorgeschlagen, anstelle der bisherigen in § 36 Abs. 2 GeSchOKT festgelegten Ausschüsse folgende Ausschüsse einzusetzen:

a)         Ausschuss für Kultur und Soziales
            (Bildung, Ehrenamt, Kultur, Senioren, Soziales, Sport)

b)         Ausschuss Klima, Umwelt, Landwirtschaft

c)         Ausschuss Kreisentwicklung, Tourismus und Wirtschaft
            (Perspektive 2030, Regionalität, Mobilität, Gesundheit)

Die Ausschüsse unter a) und b) haben bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € pro Beschluss beschließende Funktion; darüber hinaus beratend.
Der Ausschuss unter c) hat beratende Funktion.