Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 1

Beschluss:

Für die Entsendung der Verbandsräte und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände sowie für die Bestellung von Vertretern des Landkreises für Vereine, Gesellschaften etc. ist das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (Höchstzahlverfahren) anzuwenden. Bei gleicher Teilungszahl entscheidet die größere Zahl der bei der Wahl auf die betreffenden Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen.