Der Vorsitzende erläutert den Vorschlag, künftig fünf weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen.
KR Prof. Dr. Hermann Hiery weist auf § 44 Abs. 4 GeschOKT hin, wonach die Anzahl der weiteren Stellvertreter auf zwei begrenzt ist.
KR Dr. Michael Müller stellt den Antrag, § 44 Abs. 4 GeschOKT dahingehend zu ändern, dass sieben weitere Stellvertreter des Landrats bestellt werden können.
Abstimmungsergebnis: Ja 2 Nein 58
KR Hans Hümmer stellt den Antrag, § 44 Abs. 4 der GeschOKT so zu ändern, dass künftig fünf weitere Stellvertreter des Landrats berufen werden können.
Abstimmungsergebnis: Ja 56 Nein 4
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, fünf weitere Stellvertreter/innen des Landrats zu bestellen.