Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0

Sachverhalt:

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten bekanntgegeben (s. Anhang). Die Richtlinie kann als dritte Runde der Förderung rund um mobile Luftreinigungsgeräte betrachtet werden.

 

In einer ersten Runde, welche ab Oktober 2020 stattgefundenen hat, waren nur mobile Luftreinigungsgeräte in Klassen- und Fachräumen förderfähig, welche nicht ausreichend durch Fensterflächen gelüftet werden konnten. Zuwendungsfähig waren hier 100 % der Anschaffungskosten (max. 3.500 € pro Gerät und Raum). Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth konnten keine förderfähigen Räume vorweisen, weshalb keine Anschaffung in Erwägung gezogen wurde.

 

Bei der zweiten Runde (Anfang 2021) fand eine Erweiterung der Förderfähigkeit auf alle Klassen- und Fachräume statt. Es wurden jedoch nur verbleibende Restmittel aus der ersten Runde nach dem Windhundprinzip verteilt. Die Förderung wurde des Weiteren auf 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.750 € pro Gerät und Raum) begrenzt. Auch eine Beteiligung an der zweiten Runde hat aufgrund der Ungewissheit bei der Förderquote und keinen aktiven Forderungen der Schulen nicht stattgefunden.

 

Zu der nun veröffentlichten Förderrichtlinie (FILS-R-N) und der somit dritten Runde lassen sich folgende Eckpunkte festhalten:

-       gefördert werden nur die Anschaffungskosten inkl. Inbetriebnahme, jedoch keine Wartung (Filterwechsel, Lampenwechsel, etc.)

-       höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. maximal 1.750 € pro Gerät und Raum

-       es sind Filter-, UV-C, Ionisations- und Plasmatechnologiegeräte förderfähig (Vorgaben nach Nr. 4.1.2 ff. FILS-R-N)

-       vorzeitiger Maßnahmenbeginn 01. Mai 2021

-       weitere allgemeine technische Vorgaben (vgl. 4.1.1 FILS-R-N)

 

 

Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth haben nach Abfrage der Verwaltung bereits die genaue Anzahl der notwendigen mobilen Luftreinigungsgeräte mitgeteilt, da eine Beschaffung einer willkürlichen Anzahl an Geräten nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend ist.

 

Die gemeldete Anzahl zeigt alle Klassen- und Fachräume der Schulen auf, unabhängig davon, ob die jeweilige Schulleitung der Schule die prinzipielle Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten befürwortet oder nicht.

 

Bei geschätzten Anschaffungskosten von 3.500 € pro Gerät und Raum (inkl. Lieferung und ggf. Aufbau) und einer Förderung von 1.750 € ist von folgendem Umfang auszugehen:

 

 

Anzahl Geräte/ Räume (ca.)

Kosten (x 3.500 €; brutto)

Eigenanteil           (./. 50 %)

Johannes-Kepler-Realschule

44

154.000 €

77.000 €

Realschule Pegnitz

41

143.500 €

71.750 €

Berufsschule Pegnitz

23

80.500 €

40.250 €

Berufsschulzentrum Bayreuth

28

98.000 €

49.000 €

Hotelfachschule Pegnitz

6

21.000 €

10.500 €

Landwirtschaftsschule

9

31.500 €

15.750 €

GESAMT LKR

151

528.500 €

264.250 €

 

Bei einer Ausschreibung wären die speziellen Räumgrößen in den Schulen zu berücksichtigen. Fachräume in den Schulen weisen stellenweise größere Grundflächen bzw. Deckenhöhen auf. Sollte die Grundsatzentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten positiv ausfallen, müssten nach Ansicht der Verwaltung auch diese Räume bestmöglich ausgestattet werden, auch wenn die Förderung hierfür dann geringer bzw. der Eigenanteil pro Geräte höher ausfällt.

 

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Verwaltung könnte bei Ausschreibung der mobilen Luftreinigungsgeräte jede Schule des Landkreises als eigene Organisationseinheit betrachtet werden. Das Vergabeverfahren könnte somit aufgrund von Unterschreitung der entsprechenden Wertgrenzen pro Schule als beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Eine entsprechende Mitteilung hierüber ist auch seitens des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann ergangen.

 

 

Bei einer positiven Grundsatzentscheidung wären nach Ansicht der Verwaltung alle aktiven Klassen- und Fachräume der Schulen des Landkreises Bayreuth mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten. Das Schulpersonal wäre zur Benutzung der Geräte zu verpflichten, um die förderzweckmäßige Verwendung der Geräte sicherzustellen.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle aktiven Klassen- und Fachräume an den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth wird als Baustein für die Pandemiebewältigung grundsätzlich anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 12  Nein 0

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreistages das Ausschreibungsverfahren vorzubereiten. Hierbei ist die genaue Anzahl der benötigten Geräte zu ermitteln und eine Kostenschätzung vorzunehmen. Es sind insbesondere auch die Wartungskosten und die Lautstärke der Geräte zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 12  Nein 0

 

  1. Die daraus resultierenden außerplanmäßigen Ausgaben sind durch den Kreistag abschließend zu genehmigen. Die die Auftragsvergabe hat ebenfalls der Kreistag zu entscheiden

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 12  Nein 0