Sitzung: 23.08.2021 KuS/007/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten bekanntgegeben (s. Anhang). Die Richtlinie kann als dritte Runde der Förderung rund um mobile Luftreinigungsgeräte betrachtet werden.
In einer ersten Runde, welche ab Oktober 2020 stattgefundenen hat, waren nur mobile Luftreinigungsgeräte in Klassen- und Fachräumen förderfähig, welche nicht ausreichend durch Fensterflächen gelüftet werden konnten. Zuwendungsfähig waren hier 100 % der Anschaffungskosten (max. 3.500 € pro Gerät und Raum). Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth konnten keine förderfähigen Räume vorweisen, weshalb keine Anschaffung in Erwägung gezogen wurde.
Bei der zweiten Runde (Anfang 2021) fand eine Erweiterung der Förderfähigkeit auf alle Klassen- und Fachräume statt. Es wurden jedoch nur verbleibende Restmittel aus der ersten Runde nach dem Windhundprinzip verteilt. Die Förderung wurde des Weiteren auf 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.750 € pro Gerät und Raum) begrenzt. Auch eine Beteiligung an der zweiten Runde hat aufgrund der Ungewissheit bei der Förderquote und keinen aktiven Forderungen der Schulen nicht stattgefunden.
Zu der nun veröffentlichten Förderrichtlinie (FILS-R-N) und der somit dritten Runde lassen sich folgende Eckpunkte festhalten:
- gefördert werden nur die Anschaffungskosten inkl. Inbetriebnahme, jedoch keine Wartung (Filterwechsel, Lampenwechsel, etc.)
- höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. maximal 1.750 € pro Gerät und Raum
-
es
sind Filter-, UV-C, Ionisations- und Plasmatechnologiegeräte förderfähig
(Vorgaben nach Nr. 4.1.2 ff. FILS-R-N)
-
vorzeitiger
Maßnahmenbeginn 01. Mai 2021
-
weitere
allgemeine technische Vorgaben (vgl. 4.1.1 FILS-R-N)
Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth haben nach Abfrage der Verwaltung bereits die genaue Anzahl der notwendigen mobilen Luftreinigungsgeräte mitgeteilt, da eine Beschaffung einer willkürlichen Anzahl an Geräten nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend ist.
Die gemeldete Anzahl zeigt alle Klassen- und Fachräume der Schulen auf, unabhängig davon, ob die jeweilige Schulleitung der Schule die prinzipielle Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten befürwortet oder nicht.
Bei geschätzten Anschaffungskosten von 3.500 € pro Gerät und Raum (inkl. Lieferung und ggf. Aufbau) und einer Förderung von 1.750 € ist von folgendem Umfang auszugehen:
|
Anzahl
Geräte/ Räume (ca.) |
Kosten (x
3.500 €; brutto) |
Eigenanteil (./. 50 %) |
Johannes-Kepler-Realschule
|
44 |
154.000 € |
77.000 € |
Realschule
Pegnitz |
41 |
143.500 € |
71.750 € |
Berufsschule
Pegnitz |
23 |
80.500 € |
40.250 € |
Berufsschulzentrum
Bayreuth |
28 |
98.000 € |
49.000 € |
Hotelfachschule
Pegnitz |
6 |
21.000 € |
10.500 € |
Landwirtschaftsschule |
9 |
31.500 € |
15.750 € |
GESAMT LKR |
151 |
528.500 € |
264.250 € |
Bei einer Ausschreibung wären die speziellen Räumgrößen in den Schulen
zu berücksichtigen. Fachräume in den Schulen weisen stellenweise größere
Grundflächen bzw. Deckenhöhen auf. Sollte die Grundsatzentscheidung zur
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten positiv ausfallen, müssten nach
Ansicht der Verwaltung auch diese Räume bestmöglich ausgestattet werden, auch
wenn die Förderung hierfür dann geringer bzw. der Eigenanteil pro Geräte höher
ausfällt.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Verwaltung könnte bei
Ausschreibung der mobilen Luftreinigungsgeräte jede Schule des Landkreises als
eigene Organisationseinheit betrachtet werden. Das Vergabeverfahren könnte
somit aufgrund von Unterschreitung der entsprechenden Wertgrenzen pro Schule
als beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Eine entsprechende
Mitteilung hierüber ist auch seitens des bayerischen Innenministers Joachim
Herrmann ergangen.
Bei einer positiven Grundsatzentscheidung wären nach Ansicht der
Verwaltung alle aktiven Klassen- und Fachräume der Schulen des Landkreises
Bayreuth mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten. Das Schulpersonal wäre
zur Benutzung der Geräte zu verpflichten, um die förderzweckmäßige Verwendung
der Geräte sicherzustellen.
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle aktiven Klassen- und Fachräume an den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth wird als Baustein für die Pandemiebewältigung grundsätzlich anerkannt.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreistages das Ausschreibungsverfahren vorzubereiten. Hierbei ist die genaue Anzahl der benötigten Geräte zu ermitteln und eine Kostenschätzung vorzunehmen. Es sind insbesondere auch die Wartungskosten und die Lautstärke der Geräte zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
- Die daraus resultierenden außerplanmäßigen Ausgaben sind durch den Kreistag abschließend zu genehmigen. Die die Auftragsvergabe hat ebenfalls der Kreistag zu entscheiden
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0