Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

Die Richtlinie fußt auf den Empfehlungen eines interfraktionellen Arbeitskreises, in welchem Möglichkeiten zur Bündelung touristischer Infrastruktureinrichtungen zur Erzeugung von Synergie- und Einspareffekten geprüft wurden. Entsprechende Datenerhebungen bei den Gemeinden wurden durch die Kämmerei in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregionplus durchgeführt. Schwimmförderung wurde dabei als wichtiges gemeinsames Ziel benannt, das durch den Landkreis im Rahmen des § 11 SGB VIII zu verfolgen wäre.

Diese Überlegungen werden aktuell verstärkt durch die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche: diese erfordern die Intensivierung der Bemühungen speziell auch in Bezug auf das Schwimmen Lernen.

Mit dieser Richtlinie will der Landkreis daher ein Zeichen setzen und die Träger von Schwimmbädern (Hallen- und Freibädern) unterstützen, die in ihren Einrichtungen Schwimmkurse anbieten bzw. die Schwimmbäder Vereinen und Organisationen für Schwimmkurse überlassen. Die Förderung soll niederschwellig beim Landkreis beantragt werden können; als Rahmen für das pädagogische Konzept ist eine Checkliste als Anlage der Richtlinie beigefügt, in welcher lediglich Angaben zur Geeignetheit des Schwimmbeckens und zu den Schwimmkursen erforderlich sind, also zur Qualifikation des Lehrpersonals, der Organisation und Zielsetzung des Schwimmkurses.

Die zur Verfügung gestellte Gesamtsumme soll jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen neu festgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den beiliegenden Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zu beschließen.