Sitzung: 20.09.2021 KA/005/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Die Richtlinie fußt auf den Empfehlungen
eines interfraktionellen Arbeitskreises, in welchem Möglichkeiten zur Bündelung
touristischer Infrastruktureinrichtungen zur Erzeugung von Synergie- und
Einspareffekten geprüft wurden. Entsprechende Datenerhebungen bei den Gemeinden
wurden durch die Kämmerei in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregionplus
durchgeführt. Schwimmförderung wurde dabei als wichtiges gemeinsames Ziel
benannt, das durch den Landkreis im Rahmen des § 11 SGB VIII zu verfolgen wäre.
Diese Überlegungen werden aktuell
verstärkt durch die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche: diese
erfordern die Intensivierung der Bemühungen speziell auch in Bezug auf das
Schwimmen Lernen.
Mit dieser Richtlinie will der Landkreis
daher ein Zeichen setzen und die Träger von Schwimmbädern (Hallen- und
Freibädern) unterstützen, die in ihren Einrichtungen Schwimmkurse anbieten bzw.
die Schwimmbäder Vereinen und Organisationen für Schwimmkurse überlassen. Die
Förderung soll niederschwellig beim Landkreis beantragt werden können; als
Rahmen für das pädagogische Konzept ist eine Checkliste als Anlage der
Richtlinie beigefügt, in welcher lediglich Angaben zur Geeignetheit des
Schwimmbeckens und zu den Schwimmkursen erforderlich sind, also zur
Qualifikation des Lehrpersonals, der Organisation und Zielsetzung des
Schwimmkurses.
Die zur Verfügung gestellte Gesamtsumme
soll jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen neu festgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den beiliegenden
Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis
Bayreuth zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie zu
beschließen.