Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 19.03.2020 den Neubau einer Lkw-Werkstatt mit Waschhalle für den Kreisbauhof in Weidenberg beschlossen. Grundlage waren die Planung des Fachbereichs „Hochbau“ und die Baukostenberechnung vom 05.03.2020 (KoGr. 200 – 700) mit 1.100.600,00 €. Auf die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen.

 

Aufgrund der damaligen Lage (beginnende Corona-Pandemie) bestand im Gremium Einverständnis, auf eine Beschlussfassung durch den Kreistag zu verzichten.

 

Dem Landrat wurden vom Kreisausschuss die erforderlichen Befugnisse zur Vorbereitung und Ausschreibung der Maßnahme erteilt. Die Vergabeentscheidungen sollten den Kreisgremien vorbehalten bleiben.

 

Da es sich um eine Investitionsmaßnahme über 500.000 € handelt, soll die Beschlussfassung über die Grundsatzentscheidung durch den Kreistag jetzt nachgeholt werden.

 

Im Rahmen der Neuerrichtung der Lkw-Werkstatt soll auch eine Betriebstankstelle zur Ausführung kommen.

 

Betriebstankstellen müssen nach § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein, sowie errichtet, unterhalten und betrieben werden, um eine Verunreinigung der Gewässer zu vermeiden. Dies schließt gemäß § 17 Abs. 1 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) auch die Planung von Tankstellen und Betriebstankstellen ein. Entsprechend § 17 AwSV müssen bereits bei der Planung einer Anlage der Besorgnisgrundsatz und die Anforderungen der AwSV berücksichtigt werden. Tankstellen müssen deshalb fachkundig geplant werden, um die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. WHG, AwSV, Bayerische Bauordnung) und die Anforderungen der TRwS 778 entsprechend einzuhalten.

Die geplante Betriebstankstelle hat ein Fassungsvolumen von 10.000 l. Der Dieselverbrauch im Kreisbauhof beträgt an Spitzentagen bis zu 700 l/Tag. Der Jahresverbrauch liegt bei etwa 38.000 l. Die Richtlinien für die Anlage von Meistereien (RAM; bekanntgemacht 2014 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) empfiehlt für die Anlage von Betriebstankstellen ein Fassungsvermögen von 20.000 l. Durch die Größe soll ein Maximum an Betriebssicherheit gewährleistet werden. Abweichungen hiervon sind zulässig, aber zu begründen. Für die Auslegung des Volumens der Tankstelle in Weidenberg hat sich ein Volumen von 10.000 l als mindestens notwendig ergeben. Die Behältergröße orientiert sich an einer optimierten Befülllogistik (Wechsel von Sommer- und Winterdiesel und umgekehrt) und einem Maximum an Betriebssicherheit. Somit wurde durch die geringere Dimensionierung der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen, ohne im Extremfall (strenger, langer Winter) die Betriebssicherheit und somit den Winterdienst zu gefährden.

Eine weitere Anforderung an eine Tankstelle ergibt sich aus der RAM, dass durch diese Fahrbewegungen im Betriebshof nicht behindert werden dürfen. Durch das Zusammenlegen der Betankungsfläche mit der Waschplatte an der neu zu errichtenden Werkstatthalle ist eine platzsparende Platzierung der Tankanlage gewährleistet; durch die unterirdische Bauweise ist eine weitere Nutzung der nördlichen Grundstücksfläche möglich, da diese noch angefahren werden kann. Eine zusätzliche Flächenversiegelung aufgrund der bebauten Tankfläche fällt weg.

Neben dem Grundstück verläuft die stillgelegte Bahnlinie. Diese ist, laut unseren Informationen, noch nicht entwidmet. Ein oberirdischer Tank wäre zu nah an der Grundstücksgrenze.

Aufgrund der Behältergröße ist eine Einbindung in den Innenraum der neuen Werkstatthalle nicht zweckmäßig. Ein räumliches Zusammenlegen von Betankung und Werkstatthalle hätte aus brand- und arbeitsschutztechnischen Gründen und auch aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV einen erhöhten Aufwand bei der Konstruktion des neuen Gebäudes zur Folge. In der Werkstatthalle werden tagsüber Reparaturen durchgeführt, in deren Zuge es auch zu Funkenbildung kommen kann (Flexen, Schweißen, Löten etc.). Nachts soll die Halle als Fahrzeugunterstand verwendet werden. Deshalb wurde bei der Planung der Werkstatthalle eine Integration der Dieseltankstelle ins Gebäude nicht weiterverfolgt.

Die geplante unterirdische Lagerung des Diesels bietet einen optimalen Schutz gegenüber thermischen Einflüssen. Eine Versulzung des Diesels im Winterbetrieb wird damit ausgeschlossen. Ferner ist eine thermische Isolierung des Tanks mit notwendiger Zusatzheizung, wie bei einer oberirdischen Bauweise, nicht nötig.

Bei der Planung von Betriebstankstellen ist eine Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen notwendig, um die Bauhofmitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Eine mögliche Gefährdung unserer Mitarbeiter liegt in der mechanischen Beschädigung des Dieseltanks durch äußere Einwirkungen. Durch die unterirdische Bauweise wird die Gefahr des Anfahrens vermieden. Mehraufwendungen für den notwendigen Anfahrschutz (Leitplanken, Betonsegmente etc.) entfallen im Bereich des Dieseltanks.

Die Mehraufwendungen für das Eingraben des Dieseltanks werden durch Einsparungen aufgrund des vorgenannten thermischen Schutzes sowie durch den Wegfall der Fundamentierung fast ausgeglichen. Die Differenz zwischen oberirdischer und unterirdischer Bauweise beträgt lt. Fachplaner ca. 5.000 €. Zudem ist mit der zeitgleichen Umsetzung der Werkstatthalle und der Betriebstankstelle mit keinem zusätzlichen Mehraufwand für die Baustelleneinrichtung der Erdarbeiten zu rechnen.

Die zukünftige Betriebstankstelle im Bauhof Weidenberg ist, wie ausgeführt, nach den Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben geplant. Alternativen wurden aus den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und allen voran des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeiter beleuchtet.

 

 


Beschluss:

 

  1. Dem Neubau der Werkstatt mit Waschhalle auf Basis der Werkplanung wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah, eine PV-Anlage zu planen und die Planung den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Vorkehrungen für die PV-Anlage sind bereits jetzt zu schaffen.