Sitzung: 22.10.2021 KT/018/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 19.03.2020 den Neubau einer
Lkw-Werkstatt mit Waschhalle für den Kreisbauhof in Weidenberg beschlossen.
Grundlage waren die Planung des Fachbereichs „Hochbau“ und die
Baukostenberechnung vom 05.03.2020 (KoGr. 200 – 700) mit 1.100.600,00 €. Auf
die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen.
Aufgrund der damaligen Lage (beginnende Corona-Pandemie) bestand im
Gremium Einverständnis, auf eine Beschlussfassung durch den Kreistag zu
verzichten.
Dem Landrat wurden vom Kreisausschuss die erforderlichen Befugnisse zur
Vorbereitung und Ausschreibung der Maßnahme erteilt. Die Vergabeentscheidungen
sollten den Kreisgremien vorbehalten bleiben.
Da es sich um eine Investitionsmaßnahme über 500.000 € handelt, soll
die Beschlussfassung über die Grundsatzentscheidung durch den Kreistag jetzt
nachgeholt werden.
Im Rahmen der Neuerrichtung der
Lkw-Werkstatt soll auch eine Betriebstankstelle zur Ausführung kommen.
Betriebstankstellen müssen nach § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein,
sowie errichtet, unterhalten und betrieben werden, um eine Verunreinigung der
Gewässer zu vermeiden. Dies schließt gemäß § 17 Abs. 1 AwSV (Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) auch die Planung von
Tankstellen und Betriebstankstellen ein. Entsprechend § 17 AwSV müssen bereits
bei der Planung einer Anlage der Besorgnisgrundsatz und die Anforderungen der
AwSV berücksichtigt werden. Tankstellen müssen deshalb fachkundig
geplant werden, um die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. WHG, AwSV,
Bayerische Bauordnung) und die Anforderungen der TRwS 778 entsprechend
einzuhalten.
Die geplante Betriebstankstelle hat ein Fassungsvolumen von 10.000 l.
Der Dieselverbrauch im Kreisbauhof beträgt an Spitzentagen bis zu 700 l/Tag.
Der Jahresverbrauch liegt bei etwa 38.000 l. Die Richtlinien für die Anlage von
Meistereien (RAM; bekanntgemacht 2014 durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur) empfiehlt für die Anlage von Betriebstankstellen
ein Fassungsvermögen von 20.000 l. Durch die Größe soll ein Maximum an
Betriebssicherheit gewährleistet werden. Abweichungen hiervon sind zulässig,
aber zu begründen. Für die Auslegung des Volumens der Tankstelle in Weidenberg
hat sich ein Volumen von 10.000 l als mindestens notwendig ergeben. Die
Behältergröße orientiert sich an einer optimierten Befülllogistik (Wechsel von
Sommer- und Winterdiesel und umgekehrt) und einem Maximum an Betriebssicherheit.
Somit wurde durch die geringere Dimensionierung der Wirtschaftlichkeit Rechnung
getragen, ohne im Extremfall (strenger, langer Winter) die Betriebssicherheit
und somit den Winterdienst zu gefährden.
Eine weitere Anforderung an eine Tankstelle ergibt sich aus der RAM,
dass durch diese Fahrbewegungen im Betriebshof nicht behindert werden dürfen.
Durch das Zusammenlegen der Betankungsfläche mit der Waschplatte an der neu zu
errichtenden Werkstatthalle ist eine platzsparende Platzierung der Tankanlage
gewährleistet; durch die unterirdische Bauweise ist eine weitere Nutzung der
nördlichen Grundstücksfläche möglich, da diese noch angefahren werden kann.
Eine zusätzliche Flächenversiegelung aufgrund der bebauten Tankfläche fällt
weg.
Neben dem Grundstück verläuft die stillgelegte Bahnlinie. Diese ist,
laut unseren Informationen, noch nicht entwidmet. Ein oberirdischer Tank wäre
zu nah an der Grundstücksgrenze.
Aufgrund der Behältergröße ist eine Einbindung in den Innenraum der
neuen Werkstatthalle nicht zweckmäßig. Ein räumliches Zusammenlegen von
Betankung und Werkstatthalle hätte aus brand- und arbeitsschutztechnischen
Gründen und auch aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV einen
erhöhten Aufwand bei der Konstruktion des neuen Gebäudes zur Folge. In der
Werkstatthalle werden tagsüber Reparaturen durchgeführt, in deren Zuge es auch
zu Funkenbildung kommen kann (Flexen, Schweißen, Löten etc.). Nachts soll die
Halle als Fahrzeugunterstand verwendet werden. Deshalb wurde bei der Planung der
Werkstatthalle eine Integration der Dieseltankstelle ins Gebäude nicht
weiterverfolgt.
Die geplante unterirdische Lagerung des Diesels bietet einen optimalen
Schutz gegenüber thermischen Einflüssen. Eine Versulzung des Diesels im
Winterbetrieb wird damit ausgeschlossen. Ferner ist eine thermische Isolierung
des Tanks mit notwendiger Zusatzheizung, wie bei einer oberirdischen Bauweise,
nicht nötig.
Bei der Planung von Betriebstankstellen ist eine Ermittlung und
Bewertung von Gefährdungen notwendig, um die Bauhofmitarbeiter vor Gefahren zu
schützen. Eine mögliche Gefährdung unserer Mitarbeiter liegt in der
mechanischen Beschädigung des Dieseltanks durch äußere Einwirkungen. Durch die
unterirdische Bauweise wird die Gefahr des Anfahrens vermieden. Mehraufwendungen
für den notwendigen Anfahrschutz (Leitplanken, Betonsegmente etc.) entfallen im
Bereich des Dieseltanks.
Die Mehraufwendungen für das Eingraben des Dieseltanks werden durch
Einsparungen aufgrund des vorgenannten thermischen Schutzes sowie durch den Wegfall
der Fundamentierung fast ausgeglichen. Die Differenz zwischen oberirdischer und
unterirdischer Bauweise beträgt lt. Fachplaner ca. 5.000 €. Zudem ist mit der
zeitgleichen Umsetzung der Werkstatthalle und der Betriebstankstelle mit keinem
zusätzlichen Mehraufwand für die Baustelleneinrichtung der Erdarbeiten zu
rechnen.
Die zukünftige Betriebstankstelle im Bauhof Weidenberg ist, wie
ausgeführt, nach den Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben geplant.
Alternativen wurden aus den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit,
Betriebssicherheit und allen voran des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unserer
Mitarbeiter beleuchtet.
Beschluss:
- Dem Neubau der Werkstatt mit Waschhalle auf Basis der Werkplanung wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah, eine PV-Anlage zu planen und die Planung den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Vorkehrungen für die PV-Anlage sind bereits jetzt zu schaffen.