Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Kreistag stimmt
der Änderung des § 4 Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes und der
damit verbundenen Erweiterung der Aufgaben des Krankenhauszweckverbandes Bayreuth
wie folgt zu:
Der Krankenhauszweckverband
gründet zum Betrieb seines Krankenhauses an den vorhandenen Standorten und
seiner sonstigen Einrichtungen die Klinikum Bayreuth GmbH und überträgt dieser
Gesellschaft die Aufgabe, seine Einrichtungen mit Ausnahme der in den Absätzen
3 und 4 genannten baulichen Anlagen zu betreiben. Die Klinikum Bayreuth GmbH und deren Tochtergesellschaften können ihre
ambulanten Leistungen auch im Bezirk Oberfranken außerhalb des Gebiets der
Stadt und des Landkreises Bayreuth erbringen, sofern dafür die gesetzlichen
Voraussetzungen der Art. 87 Abs. 2 S. 1 GO, Art. 75 Abs. 2 LKrO vorliegen.
Beschlussvorschlag für den Kreistag:
Der Kreistag stimmt
der Änderung des § 4 Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes und der
damit verbundenen Erweiterung der Aufgaben des Krankenhauszweckverbandes Bayreuth
wie folgt zu:
Der Krankenhauszweckverband
gründet zum Betrieb seines Krankenhauses an den vorhandenen Standorten und
seiner sonstigen Einrichtungen die Klinikum Bayreuth GmbH und überträgt dieser
Gesellschaft die Aufgabe, seine Einrichtungen mit Ausnahme der in den Absätzen
3 und 4 genannten baulichen Anlagen zu betreiben. Die Klinikum Bayreuth GmbH und deren Tochtergesellschaften können ihre
ambulanten Leistungen auch im Bezirk Oberfranken außerhalb des Gebiets der
Stadt und des Landkreises Bayreuth erbringen, sofern dafür die gesetzlichen
Voraussetzungen der Art. 87 Abs. 2 S. 1 GO, Art. 75 Abs. 2 LKrO vorliegen.