Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, dem Kreisjugendring für die Durchführung der im Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen, für die Geschäftsführung und für die Personalkosten einen Zuschuss von 130.000,00€ zu genehmigen, soweit die Haushaltslage dies zulässt.
Die Auszahlung erfolgt durch das Kreisjugendamt.