Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

Mit der Überarbeitung der JaS-Förderrichtlinien sind wesentliche Neuerungen eingetreten:

Die Schulsozialarbeit wurde in § 13 SGB VIII als „Leistung der Jugendhilfe“ verankert. Besonders hervorzuheben ist, dass die Jugendsozialarbeit auf weitere Schultypen ausgeweitet wurde: Anspruchs- und förderberechtigt sind nun auch Grundschulen, Berufsschulen und Realschulen.

Die staatliche Förderung, die nach wie vor eine mindestens gleich hohe Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und einen mindestens 10%igen Anteil des Anstellungsträgers voraussetzt, bleibt unverändert: die Regelförderung für eine Vollzeitstelle liegt  nach wie vor bei 16.360,-- € als „freiwillige Leistung“ des Freistaats. Das Jugendamt ermittelt nach sozialräumlichen und objektiven Parametern den Bedarf an der Schule und stellt diesen fest.

 

 

Vorberatungen

 

Nachdem am Ende der Jugendhilfeausschusssitzung am 15.07.2021 aus den Reihen der Mitglieder der Vorschlag kam, wegen der Komplexität und der Tragweite der beschriebenen Neuerungen eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, um die Auswirkungen und Folgen für die Jugendhilfe im Landkreis Bayreuth zu analysieren, erging hierzu eine Einladung mit der Bitte um Beteiligung an alle im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen, das Staatliche Schulamt und an die Träger, die für uns bisher im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen tätig sind.

Die Arbeitstreffen fanden am 14.10. und am 11.11.2021 im Landratsamt statt und es konnten dabei die entscheidenden Sachthemen diskutiert und Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.

In den Terminen wurden keine grundsätzlichen Bedenken oder Zweifel daran geäußert, dass Jugendsozialarbeit an Schulen grundsätzlich sinnhaft und die Tätigkeit eine Erweiterung des bestehenden Beratungsangebotes der Jugendhilfe darstellt. Es ergab sich ein Grundkonsens, dass wir Jugendsozialarbeit an möglichst allen Schulen, an welchen der engere Bedarf besteht, zur Verfügung stellen sollten. Auch über Reihenfolge und Umfang wurde ein Einvernehmen dahingehend erzielt, dass neben den beiden Realschulen (Pegnitz und RII) und der Berufsschule III auch die Grundschulen berücksichtigt werden sollen, die aufgrund ihrer Größe einen entsprechenden Bedarf im Umfang einer Teilzeittätigkeit vermuten lassen. Konkret heißt dies, dass in einem Stufenplan und bei bestätigtem Bedarf, die Berufsschule III und die beiden Realschulen mit jeweils einer JaS-Fachkraft, die Grundschule Pegnitz (mit 430 Kindern) mit einer ganzen Stelle und die Grundschulen Weidenberg, Bindlach, Creußen und Bad Berneck mit jeweils einer halben Planstelle versorgt werden könnten. Dazu kämen im Bedarfsfall die Grund- und Mittelschule Pottenstein sowie die Mittelschule Speichersdorf – Schulen, an denen bisher noch keine Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgt.

Diesen Überlegungen hat sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 7.12.2021 voll- umgänglich angeschlossen.

 

 

Planung des weiteren Ausbaus

 

Zu betonen ist vorab, dass alle weiteren Schritte erst erfolgen, wenn der entsprechende Bedarf an der jeweiligen Schule überprüft und zweifelsfrei festgestellt worden ist.

Der Antrag der Berufsschule III liegt vor. Die Bedarfsprüfung der seitens der Schule dargestellten Problemsituation an der Schule oder besser an den Schulen – denn es handelt sich um mehrere einzelne Schulen – ist eindeutig und bestätigt die Notwendigkeit des Einsatzes einer JaS-Fachkraft.

 

Von den Realschulen liegen noch keine Anträge vor; daher wurde bisher keine Bedarfsprüfung durchgeführt. Vermutet muss allerdings werden, dass auch dort mit einer Schülerzahl je Schule von mehr als 600 Jugendlichen, die Prüfung des Bedarfs diesen vermutlich bestätigen wird.

An den 23 Grundschulen im Landkreis wird nicht jede kleine Schule in einer Gemeinde bedacht werden können. Anzunehmen ist, dass die größte Grundschule in Pegnitz vermutlich einen Bedarf im Rahmen einer Ganztagsstelle haben könnte; bei diesbezüglichen Schülerzahlen  folgenden Grundschulen in größeren Kommunen bleibt die Bedarfsprüfung abzuwarten – allerdings lassen die angeführten Schulen einen Bedarf im Rahmen von Teilzeitstellen vermuten.

Zwischenzeitlich besteht die Zusage der bisher tätigen freien Träger der Jugendhilfe (Jean-Paul-Verein, SOS Kinderdorf und Geschwister-Gummi-Stiftung) für den Landkreis Bayreuth auch an weiteren JaS-Standorten tätig zu werden. Dies ist vor dem Hintergrund der 10% Eigenbeteiligung nicht selbstverständlich.

Nach Einschätzung des Leiters des Staatlichen Schulamtes, Herrn Lutz, stellt sich die dortige Sichtweise annähernd deckungsgleich mit der Haltung und den Annahmen unseres Jugendamtes dar, die auch durch die Abfrage des Schulamtes in den Grundschulen bestätigt wird. Die Bedarfsschilderungen der Schulen sind eindringlich und es erfolgt ein Appell an die Jugendhilfe nach Unterstützung durch die JaS.

 

Finanzierung der JaS-Stellen

 

Im derzeitigen Haushalt sind:                                   350.000 € für aktuelle JaS Stellen eingeplant

eine JaS Ganztagesstelle wird mit:                durchschnittlich ca. 40.000 € bis 56.000 € Kosten für

                                                                        den Landkreis Bayreuth berechnet (je nach Träger,

                                                                        Tarifvertrag, Lebens- und Dienstalter der Fachkraft

                                                                        usw.)

Schulaufwandsträger:                                                derzeit 10%

Eigenmittel des Trägers:                                nach JaS-Richtlinie 10%

 

In der Arbeitsgruppe und dem Jugendhilfeausschuss am 7.12.2021 wurde ein Finanzierungsmodell beschlossen, wonach der Sachaufwandsträger 20% der Gesamtkosten einzubringen hat. Dabei wurde überwiegend die  Auffassung vertreten, dass in diesem Zusammenhang auch die bisherigen Verträge angepasst werden sollten, um möglichst eine einheitliche Finanzierung zu realisieren.

 

Finanzielle Unterstützung durch das BMFSFJ Aktionsprogramm Aufholen nach Corona

 

„Kinder und Jugendliche mit ,… zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern:  An Schulen sollen im Rahmen des Zeitraums des Aktionsprogramms mehr Angebote der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Belastungen durch die Corona-Pandemie und beim Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb zu unterstützen“

 

Das hieße, für einen befristeten Zeitraum, bis höchstens 31.07.2023, bekäme man die dreifache Förderung. Ab dem Schuljahr 2023/24 erfolgt maximal die Regelförderung.

In der ausführlichen Diskussion in den Arbeitstreffen wurde die Inanspruchnahme der derzeitigen finanziellen Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms befürwortet, aber nicht als grundsätzliches Entscheidungskriterium genannt. Die Planung muss grundsätzlich und unabhängig von dieser zeitlich begrenzten Dreifachförderung erfolgen.

 

JaS und kommunale Jugendarbeit – Kombimodell in Speichersdorf

 

2014 haben Jugendhilfeausschuss und Kreistag eine Personalkostenförderung von 25% beschlossen, wenn eine Kommune einen Jugendpfleger beschäftigt. Außer der Stadt Pegnitz war hierzu bisher keine Kommune bereit oder in der Lage.

 

Zusammen mit der Gemeinde in Speichersdorf wurde nun über einen längeren Zeitraum der Gedanke entwickelt, dass man eine JaS-Fachkraft für die Mittelschule (Bedarf vermutlich eine halbe Planstelle) mit dem Bestreben der Gemeinde nach Einstellung eines kommunalen Jugendpflegers verbinden könnte. Gedacht ist an ein Modell, in dem ein Mitarbeiter als JaS-Fachkraft am Vormittag in der Schule arbeitet und am Nachmittag/Abend als Gemeindejugendpfleger einer Halbtagsbeschäftigung außerhalb der Schule nachgeht. Synergieeffekte sind aus fachlicher Sicht zu vermuten. Die Fachkraft kennt viele Kinder und Jugendliche aus dem Kontext Schule und genießt schon deshalb Akzeptanz. Schwellenängste werden abgebaut, das Wissen um die persönlichen und schulischen Verhältnisse der Jugendlichen ermöglichen ein Anknüpfen im Freizeitbereich.

Da sowohl eine formale als auch eine dienstrechtliche Trennung dieser Stellen notwendig aber auch möglich erscheint, werden auch durch die Aufsichtsbehörde Regierung von Oberfranken zum jetzigen Zeitpunkt keine förderschädlichen Bedenken geäußert. Ein Anstellungsträger, der für beide Bereiche Verantwortung und Anleitung übernehmen könnte, ist mit dem SOS-Kinderdorf in Immenreuth gefunden.

Die Gemeinde Speichersdorf würde sich insofern besonders als „Modell“ für eine solche Konstellation eignen, da sie bereits in der Vergangenheit mit dem damaligen sozialräumlich orientierten Integrations-Projekt sehr erfolgreich war. 

Selbstverständlich ist eine Evaluierung des Verlaufs geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.                   Die bisherigen Grundsatzbeschlüsse zur Jugendsozialarbeit an Schulen bleiben bestehen.

2.                   Der  Kreisausschuss beschließt den Ausbau der Stellen für Jugendsozialarbeit an Schulen an der Berufsschule III, der Realschule II in Bayreuth und den Realschulen des Landkreises sowie an den Grundschulen im Landkreis Bayreuth, jeweils nach Feststellung des entsprechenden Bedarfs.


Dabei verbleibt der Sachaufwand in den Schulen (Büro, Strom, Telefon, EDV) wie bisher beim Sachaufwandsträger der Schule und findet keine Anrechnung bei den Gesamtkosten.
Die Sachaufwandsträger für die jeweiligen Schulen bringen künftig über die Zuwendung 20% der Gesamtkosten (Personalkosten und Overhead) bei.

3.                   Die Finanzierung der aktuell bestehenden JaS-Stellen wird – nach erteiltem Einverständnis der Sachaufwandsträger – entsprechend Nr. 2. angepasst.

Am Standort Speichersdorf wird ein kombiniertes Pilotprojekt aus JaS-Stelle und kommunaler Jugendarbeit umgesetzt.