Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Die Stadt Bayreuth plant die Errichtung und den Betrieb eines regionalen Gründer- und Innovationszentrums (RIZ). Dieses RIZ soll eine direkte Nähe zur Universität aufweisen und damit auch die erforderliche räumliche Nähe zum ebenfalls sich noch in der Planungsphase befindlichen Instituts für Entrepreneurship und Innovation herstellen.

 

Die Position des Landkreises im Zuge der vielfältigen koordinierenden Verfahrensschritte war und ist unmissverständlich: Der regionale Nutzen eines RIZ ist hoch, insbesondere dann, wenn die regionale Wirtschaftsstruktur strategisch und im operativen Nutzen mit ins Boot genommen wird.

 

Deshalb erachten wir es als positiv, dass im Jahr 2018 das Konzept dahingehend modifiziert wurde, nicht nur Gründer und junge Unternehmen als Zielgruppe zu definieren, sondern auch bestehende lokale und regionale Unternehmen in den strategischen Fokus zu nehmen. Diesen Ansatz begrüßen wir nachdrücklich, weil hiermit eine strategische Klammer zu unserer klein- und mittelbetrieblichen Unternehmensstruktur konzeptionell gesetzt wird. Ziel ist der Aufbau eines sogenannten Innovationsökosystems, das Startups, Unternehmen und Wissenschaft stärker miteinander vernetzt und auch die Unternehmen bei Innovationsvorhaben gezielt unterstützt. Deshalb soll neben dem Gründerzentrum eine zusätzliche Fläche für Innovations- und Kooperationsprojekte entstehen, woraus nachhaltige Strukturimpulse gesetzt werden.

 

Das RIZ wird direkt neben dem Institut für Entrepreneurship und Innovation (E&I) entstehen. Beide Planungen sind zeitlich voneinander getrennt, da das E&I als Bestandteil der Innovationsoffensive Hightech Agenda Bayern einer anderen Zeitplanung unterliegt.

 

In jedem Fall bietet sich damit die Chance, das RIZ bedarfsorientiert zu entwickeln. Der geplante Funktionsumfang des RIZ beinhaltet folgende Flächen: Flächen für Gründer, Innovationsflächen, Co-Working-Flächen sowie Seminar- und Workshopräume.

 

 

Aktuelle Fakten

 

Die Kostenschätzung der „großen Lösung“ des RIZ (Nutfläche 2.500qm) beläuft sich aktuell auf ca. 25 Millionen Euro. Davon können voraussichtlich 7,5 Millionen bezuschusst werden. Je nach Beteiligung des Landkreises Bayreuth ist mit einer Belastung von ca. 300.000,00 – 680.000,00 Euro jährlich zu rechnen.

 

 

Vorteile des RIZ für die Region Bayreuth

 

       Landkreis Bayreuth liegt bayernweit auf dem letzten Platz bei der Steuerkraft -> Wachstumsdynamik muss im Hinblick auf zukunftsweisende Branchen verbessert werden

       Zukunftsinvestition

       Ansiedlung von Jungunternehmern in den Landkreiskommunen

       Wertschöpfung durch Durchführung von Vorträgen, Kongressen und Netzwerkveranstaltungen im Landkreis

       Etablierte Unternehmen profitieren von der Innovation der Start-ups; Start-ups profitieren von den Erfahrungen und Innovationen der etablierten Unternehmen

       Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes in Stadt und Landkreis wird gesichert

       Mehr Gründungswillige werden die Karriereoption eines eigenen Unternehmens wählen und perspektivisch in der Region bleiben

       Definiertes Ziel des Landkreises Bayreuth: Gründerregion

       Möglichkeit eines dezentralen Standortes bzw. einer Außenstelle im Landkreis mit weiteren Begegnungsflächen, Erholungsraum, Experimentierflächen (für Handwerk etc.)

 

Risiken für den Landkreis Bayreuth

 

       Hohe Investitionskosten neben den vielen weiteren Investitionen

       Betriebskosten als laufende Belastung des Haushalts

       Standort des RIZ ist in der Stadt Bayreuth

       Gründer zieht es nach der Zeit im Gründerzentrum in die Heimat, andere Regionen oder in Großstädte

 

Vorgehensweise des Landkreises

 

Aufgrund der Chancen des RIZ wäre eine Beteiligung des RIZ an den Betriebs- und Investitionskosten von Seiten des Landkreises Bayreuth zu begrüßen.

 

Beteiligungsvorschlag:

 

„Beteiligung 25 Prozent (inklusive Deckelung der Kosten) an den Investitionskosten und 50 Prozent an den Betriebskosten“

 

Der Landkreis beteiligt mit 25 Prozent an den Investitionskosten (jedoch mit einer Deckelung der Investitionskosten auf 4,5 Millionen Euro) und 50 Prozent an den Betriebskosten unter folgenden Voraussetzungen:

-          Perspektivisch muss es eine Außenstelle/mehrere kleine Außenstellen des RIZ im Landkreis Bayreuth geben

-          Wichtig für die dezentrale Wirkung in die Region: Es muss eine festgesetzte Mindestanzahl an Vorträgen/Netzwerkveranstaltungen/Kongressen im Landkreis Bayreuth stattfinden (z.B. Start-up-Show durch den Landkreis, Unternehmensbesichtigungen)

-          Es muss eine Strategie „nach dem RIZ“ entwickelt werden. Diese Strategie muss folgende Komponenten enthalten:

o   Fachkräfteakquise

o   Unterstützung bei der Standortsuche bzw. bei der Suche nach einer geeigneten (Gewerbe-)Fläche

o   Regionalmarketing

o   „Welcomeservice 2.0“ für die Jungunternehmer

-          Mitspracherecht:

o   25 Prozent Mitspracherecht bezüglich des Investitionsvorhabens RIZ am Standort der Universität Bayreuth

o   50 Prozent Mitspracherecht bei Personalentscheidungen und Vetorecht bezüglich strategischer Ausrichtung und beim laufenden Betrieb

 

Wir erachten das RIZ aktuell als sinnvoll für die Region und begrüßen das Projekt.

 

 


Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

Unter folgenden Voraussetzungen

 

-          Perspektivisch muss es eine Außenstelle/mehrere kleine Außenstellen des RIZ im Landkreis Bayreuth geben

-          Wichtig für die dezentrale Wirkung in die Region: Es muss eine festgesetzte Mindestanzahl an Vorträgen/Netzwerkveranstaltungen/Kongressen im Landkreis Bayreuth stattfinden (z.B. Start-up-Show durch den Landkreis, Unternehmensbesichtigungen)

-          Es muss eine Strategie „nach dem RIZ“ entwickelt werden. Diese Strategie muss folgende Komponenten enthalten:

o   Fachkräfteakquise

o   Unterstützung bei der Standortsuche bzw. bei der Suche nach einer geeigneten (Gewerbe-)Fläche

o   Regionalmarketing

o   „Welcomeservice 2.0“ für die Jungunternehmer

-          Mitspracherecht:

o   25 Prozent Mitspracherecht bezüglich des Investitionsvorhabens RIZ am Standort der Universität Bayreuth

o   50 Prozent Mitspracherecht bei Personalentscheidungen und Vetorecht bezüglich strategischer Ausrichtung und beim laufenden Betrieb

 

beteiligt sich der Landkreis Bayreuth mit 25 Prozent, höchstens jedoch mit 4,5 Millionen Euro an den Investitionskosten des RIZ. An den Betriebskosten beteiligt sich der Landkreis Bayreuth mit 50 Prozent.