Frau Keller berichtet:

Mit Verwaltungsinfo des Bayerischen Landkreistages vom 06.12.2021, Nr.  VI-4222.1-1/as, wurden die neuen Empfehlungen für die Vollzeitpflege mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 mitgeteilt.

 

In Nr. 2.3 der Richtlinien des Landkreises Bayreuth wurde die Verwaltung des Fachbereichs Jugend und Familie bevollmächtigt, Anpassungen aufgrund einer Änderung der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII durchzuführen und den Jugendhilfeausschuss bei der jeweils nächsten Sitzung darüber zu informieren.

 

Die Anpassung des Pflegegeldes im Landkreis Bayreuth erfolgte zum 01.01.2022. In den unten angefügten Tabellen sind die bisherigen sowie die geänderten Pflegegeldpauschalen (ohne Kindergeldabzug) ausgewiesen.

 

 

Pflegegeld bis 31.12.2021:  

 

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

283,50 € x 2 = 567 €

350 €

 917 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

341,50 € x 2 = 683 €

350 €

1.033 €

Ab 13. Lebensjahr

418,50 € x 2 = 837 €

350 €

1.187 €

 

 

Pflegegeld ab 01.01.2022:  

 

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

286,50 € x 2 = 573 €

350 €

 923 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

345,50 € x 2 = 691 €

350 €

1.041 €

Ab 13. Lebensjahr

423,50 € x 2 = 847 €

350 €

1.197 €