Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Die Kreisräte der Fraktion der Jungen Liste stellten am 08.07.2021 einen Antrag, um die Attraktivität der Tourismusregion Ochsenkopf für Kinder und Familien zu verbessern. Dabei wurde erläutert, dass die aktuellen Entwicklungen rund um den Ochsenkopf zwar sehr positiv zu bewerten seien, jedoch insbesondere der ganzjährige Besuch gestärkt werden müsse. Daher sollte ein Anreiz für Familien geschaffen werden, den Ochsenkopf auch in der Nebensaison als Ausflugsziel zu besuchen. Seitens der Fraktion wurde ein „Gipfelspielplatz“ vorgeschlagen, wie er auch in vielen anderen Urlaubsregionen zu finden ist.

 

Da der Fraktion die schwierige finanzielle Situation bewusst ist, lautete der Antrag wie folgt:

 

„Der Landkreis möge – gemeinsam mit dem Seilbahnzweckverband – zumindest Planungen zur Errichtung eines derartigen Angebotes beginnen. Die Umsetzung sollte mittelfristig angegangen werden. Auch Sponsoren sollten hierbei mit angesprochen werden. Dies könnte sich – soweit man sich hierfür entscheidet – auch in der Namensfindung des ‚Parks‘ spiegeln.“

 

 

Derzeit stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar:

 

Auch der Zweckverband möchte im Zuge der Seilbahnerneuerung den Gipfel für weitere Besuchergruppen attraktiver gestalten. Daher wurde bereits eine Ausschreibung für die Erstellung eines Besucherlenkungskonzeptes und eines Nutzungskonzeptes durchgeführt. Die beiden Aufträge erhielt im Mai 2022 der Landschaftsarchitekt Weidenhammer aus Amberg. Zwischenzeitlich fanden bereits Abstimmungsgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde und Landrat Florian Wiedemann statt.

 

Um die Attraktivität am Ochsenkopf weiterhin zu stärken, ist u. a. die Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes, die Errichtung einer Wasserspielfläche, ein barrierefreier Rundweg, evtl. die Schaffung eines zusätzlichen Aussichtspunktes und die Vertiefung spezieller Themen (z. B. Bergbau) geplant.

 

Da Angelegenheiten der Tourismusregion Ochsenkopf nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen, ist der Antrag zuständigkeitshalber zur weiteren Behandlung an den Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge zu verweisen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Antrag wird zur weiteren Behandlung an den Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports verwiesen.

 

  1. Den Kreisgremien ist über den Fortgang der Planungen zu berichten.