Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Die Bewältigung der Corona-Pandemie hält seit Auftreten der ersten Corona-Infektionen im Frühjahr 2020 die Behörden des Bundes und der Länder fortwährend in Atem, wobei zu der effektiven Gefahrenabwehr und Installation neuer Versorgungsstrukturen (z. B. Maskenherstellung, Test- und Impfzentren) in jüngerer Zeit noch die fiskalische Abwicklung der pandemiebedingten Herausforderungen der letzten beiden Jahre hinzugetreten ist.

 

Bereits im Mai 2020 haben die Stadt und der Landkreis Bayreuth sich in einem gemeinsamen Schreiben an die frühere Staatsministerin Melanie Huml, MdL gewandt, auf die Gefahr einer budgetären Mehrbelastung der kommunalen Haushalte im Zusammenhang mit den seit 01.04.2020 installierten Testzentren hingewiesen und um ministerielle Unterstützung bei der hiermit einhergehenden Kostenbewältigung gebeten. Mit Schreiben vom 22.06.2020, Az. GS 35-G8000-2020/270-60, wurde der Stadt und dem Landkreis Bayreuth erfreulicherweise mitgeteilt, dass sich jedenfalls für den Zeitraum ab dem 14. Mai 2020 eine kostenmäßige Entlastung einstellen wird.

 

Gleichwohl ließ sich für die zu Beginn der Corona-Pandemie bis Mitte August 2020 angefallenen, vorwiegend epidemiologischen Testungen in Stadt und Landkreis Bayreuth bis zum heutigen Tage keine nachhaltige Lösung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und den zuständigen Stellen der Gesundheitsverwaltung bezüglich der Kostentragung erzielen. Von März bis Juni 2020 wurden die Gesundheitsämter aufgefordert, PCR-Tests vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) auswerten zu lassen, sofern es sich um sogenannte epidemiologische Tests handelte. Als epidemiologische Tests wurden solche bezeichnet, die für symptomfreie Kontaktpersonen der Kategorie 1, also enge Kontaktpersonen durchgeführt wurden. Schnell geriet das LGL damals an seine Kapazitätsgrenzen, die Auswertung der dort angelieferten Tests dauerte fünf Tage und länger. Die getesteten Kontaktpersonen drängten damals massiv auf ein rasches Ergebnis. Zudem war eine effektive Kontaktverfolgung und eine Eindämmung der Pandemie nur bei zeitnaher Vorlage der Testergebnisse möglich.

 

Da ein vor Ort ansässiges Labor dazu in der Lage war, wurden die epidemiologischen Tests vom Gesundheitsamt Bayreuth an dieses Labor geschickt, um das Labor des LGL zu entlasten und vor allem zeitnah Ergebnisse vorliegen zu haben. Die Zuständigkeit für die Erstattung der in diesen ersten Monaten entstandenen Laborkosten wurde von der kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) und vom Freistaat Bayern jeweils abgelehnt. Ab Juni 2020 wurde das Verfahren geändert und auch die aus epidemiologischen Gründen veranlassten Tests von den Kassen übernommen. In der Folge blieb der Landkreis Bayreuth auf Testrechnungen aus dem Zeitraum März bis Juni 2020 in Höhe von 158.336,49 Euro sitzen. Das beauftragte Labor hat diese Leistungen nachweislich erbracht und verlangt Erstattung der entstandenen Kosten. Eine Klage des beauftragten Labors auf Zahlung sollte vermieden werden, da die Leistungen zweifelsfrei erbracht wurden und davon auszugehen ist, dass im Falle einer Klage auch die Kosten eines Rechtsstreits dem Landratsamt Bayreuth auferlegt würden.

 

Schreiben von Landrat Wiedemann an den Bayerischen Landkreistag (s. Anlage) sowie an Staatsminister Holetschek (s. Anlage) konnten keine Klärung der Angelegenheit zugunsten des Landkreises herbeiführen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Kreistag, zur Abwendung eines Rechtsstreits in Vorleistung zu treten und die Rechnungen des beauftragten Labors zu erstatten.

 

Die Zahlungen sollen aus dem Produkt des Gesundheitsamtes 4.1.4.4.0.9 vom Konto 529100 (Aufwendungen für Dienstleistungen) als außerplanmäßige Ausgaben erfolgen.


Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die noch offenen Rechnungen des beauftragten Labors aus dem Zeitraum März bis Juni 2020 werden erstattet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zusammen mit den Abgeordneten des Bayerischen Landtages erneut an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu wenden, um eine anderweitige Kostentragung zu erreichen.

 

  1. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

  1. Die noch offenen Rechnungen des beauftragten Labors aus dem Zeitraum März bis Juni 2020 werden erstattet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zusammen mit den Abgeordneten des Bayerischen Landtages erneut an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu wenden, um eine anderweitige Kostentragung zu erreichen.

 

  1. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.