Sitzung: 16.12.2022 KT/030/2022
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Die
Bewältigung der Corona-Pandemie hält seit Auftreten der ersten
Corona-Infektionen im Frühjahr 2020 die Behörden des Bundes und der Länder
fortwährend in Atem, wobei zu der effektiven Gefahrenabwehr und Installation
neuer Versorgungsstrukturen (z. B. Maskenherstellung, Test- und
Impfzentren) in jüngerer Zeit noch die fiskalische Abwicklung der
pandemiebedingten Herausforderungen der letzten beiden Jahre hinzugetreten ist.
Bereits
im Mai 2020 haben die Stadt und der Landkreis Bayreuth sich in einem
gemeinsamen Schreiben an die frühere Staatsministerin Melanie Huml, MdL
gewandt, auf die Gefahr einer budgetären Mehrbelastung der kommunalen Haushalte
im Zusammenhang mit den seit 01.04.2020 installierten Testzentren hingewiesen und
um ministerielle Unterstützung bei der hiermit einhergehenden Kostenbewältigung
gebeten. Mit Schreiben vom 22.06.2020, Az. GS 35-G8000-2020/270-60,
wurde der Stadt und dem Landkreis Bayreuth erfreulicherweise mitgeteilt, dass
sich jedenfalls für den Zeitraum ab dem 14. Mai 2020 eine kostenmäßige
Entlastung einstellen wird.
Gleichwohl
ließ sich für die zu Beginn der Corona-Pandemie bis Mitte August 2020
angefallenen, vorwiegend epidemiologischen Testungen in Stadt und Landkreis
Bayreuth bis zum heutigen Tage keine nachhaltige Lösung mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und den zuständigen Stellen der
Gesundheitsverwaltung bezüglich der Kostentragung erzielen. Von März bis Juni
2020 wurden die Gesundheitsämter aufgefordert, PCR-Tests vom Bayerischen
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) auswerten zu lassen, sofern es
sich um sogenannte epidemiologische Tests handelte. Als epidemiologische Tests
wurden solche bezeichnet, die für symptomfreie Kontaktpersonen der Kategorie 1,
also enge Kontaktpersonen durchgeführt wurden. Schnell geriet das LGL damals an
seine Kapazitätsgrenzen, die Auswertung der dort angelieferten Tests dauerte
fünf Tage und länger. Die getesteten Kontaktpersonen drängten damals massiv auf
ein rasches Ergebnis. Zudem war eine effektive Kontaktverfolgung und eine
Eindämmung der Pandemie nur bei zeitnaher Vorlage der Testergebnisse möglich.
Da
ein vor Ort ansässiges Labor dazu in der Lage war, wurden die epidemiologischen
Tests vom Gesundheitsamt Bayreuth an dieses Labor geschickt, um das Labor des
LGL zu entlasten und vor allem zeitnah Ergebnisse vorliegen zu haben. Die
Zuständigkeit für die Erstattung der in diesen ersten Monaten entstandenen
Laborkosten wurde von der kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) und vom
Freistaat Bayern jeweils abgelehnt. Ab Juni 2020 wurde das Verfahren geändert
und auch die aus epidemiologischen Gründen veranlassten Tests von den Kassen
übernommen. In der Folge blieb der Landkreis Bayreuth auf Testrechnungen aus
dem Zeitraum März bis Juni 2020 in Höhe von 158.336,49 Euro sitzen. Das beauftragte
Labor hat diese Leistungen nachweislich erbracht und verlangt Erstattung der
entstandenen Kosten. Eine Klage des beauftragten Labors auf Zahlung sollte
vermieden werden, da die Leistungen zweifelsfrei erbracht wurden und davon
auszugehen ist, dass im Falle einer Klage auch die Kosten eines Rechtsstreits dem
Landratsamt Bayreuth auferlegt würden.
Schreiben
von Landrat Wiedemann an den Bayerischen Landkreistag (s. Anlage) sowie an Staatsminister
Holetschek (s. Anlage) konnten keine Klärung der Angelegenheit zugunsten des
Landkreises herbeiführen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Kreistag, zur
Abwendung eines Rechtsstreits in Vorleistung zu treten und die Rechnungen des beauftragten
Labors zu erstatten.
Die
Zahlungen sollen aus dem Produkt des Gesundheitsamtes 4.1.4.4.0.9 vom Konto 529100
(Aufwendungen für Dienstleistungen) als außerplanmäßige Ausgaben erfolgen.
Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschluss zu fassen:
- Die noch
offenen Rechnungen des beauftragten Labors aus dem Zeitraum März bis Juni
2020 werden erstattet.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, sich zusammen mit den Abgeordneten des
Bayerischen Landtages erneut an das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege zu wenden, um eine anderweitige Kostentragung zu
erreichen.
- Die
außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.
Beschlussvorschlag für den Kreistag:
- Die noch
offenen Rechnungen des beauftragten Labors aus dem Zeitraum März bis Juni
2020 werden erstattet.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, sich zusammen mit den Abgeordneten des
Bayerischen Landtages erneut an das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege zu wenden, um eine anderweitige Kostentragung zu
erreichen.
- Die
außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.