Sitzung: 12.12.2022 JA/005/2022
Durch
Frau Dr. Sheljaskow erhält das Gremium einen Einblick in den aktuellen Stand
der SGB VIII-Reform.
Herausgegriffen
seien einige für die Arbeit des Kreisjugendamts Bayreuth relevante
Entwicklungen:
1.
Bereits
in Kraft:
-
Bessere
Kooperation der am Kinderschutz beteiligten Professionen;
-
Verpflichtende
Gewaltschutzkonzepte in Kinderbetreuungseinrichtungen;
-
Hilfeplan
im Familiengerichtsverfahren;
-
Schutzkonzepte
für Kinder in Pflegefamilien;
-
Eigener
Beratungsanspruch für leibliche Eltern im Hinblick auf Rückführung;
-
Möglichkeit
der Anordnung des dauerhaften Verbleibs in der Pflegefamilie;
-
Reduzierung
der Kostenbeteiligung junger Menschen.
2.
Bereits
beschlossen: Hilfen aus einer Hand als Ziel sowie Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder:
-
Inklusion
als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe;
-
Seit
2021: engere Kooperation und fachliche Abstimmung mit anderen Trägern der
Eingliederungshilfe erforderlich; Schnittstellenbearbeitung;
-
Ab
2024: Verfahrenslotse als verlässliche Ansprechperson für betroffene Kinder und
deren Familien; Beratung und Unterstützung im gesamten Verfahren;
-
Weichenstellung für den Übergang der
Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen auf
die Kinder- und Jugendhilfe ab
01.01.2028 – (sog. inklusive bzw.
große Lösung): Verfahrenslotse als Schlüsselfigur bei der Vorbereitung des
Übergangs;
-
Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr
2026/27 für alle Erstklässler; Weiterführung und fortgesetzte Ausweitung
zunächst bis Abschluss der vierten Klasse.
3.
Noch zu regeln: bis 1.1.2027 muss ein die
Inhalte, insbesondere Art
und Umfang der Leistung sowie die Kosten der Zuständigkeitsübertragung, regelndes
Bundesgesetz verkündet werden.
Danach soll in einem dritten Schritt ab 1.1.2028 die Zuständigkeit für
sämtliche Fälle der Eingliederungshilfe auf die Jugendämter übergehen.