Durch Frau Dr. Sheljaskow erhält das Gremium einen Einblick in den aktuellen Stand der SGB VIII-Reform.

Herausgegriffen seien einige für die Arbeit des Kreisjugendamts Bayreuth relevante Entwicklungen:

1.       Bereits in Kraft:

-          Bessere Kooperation der am Kinderschutz beteiligten Professionen;

-          Verpflichtende Gewaltschutzkonzepte in Kinderbetreuungseinrichtungen;

-          Hilfeplan im Familiengerichtsverfahren;

-          Schutzkonzepte für Kinder in Pflegefamilien;

-          Eigener Beratungsanspruch für leibliche Eltern im Hinblick auf Rückführung;

-          Möglichkeit der Anordnung des dauerhaften Verbleibs in der Pflegefamilie;

-          Reduzierung der Kostenbeteiligung junger Menschen.

 

2.       Bereits beschlossen: Hilfen aus einer Hand als Ziel sowie Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder:

-          Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe;

-          Seit 2021: engere Kooperation und fachliche Abstimmung mit anderen Trägern der Eingliederungshilfe erforderlich; Schnittstellenbearbeitung;

-          Ab 2024: Verfahrenslotse als verlässliche Ansprechperson für betroffene Kinder und deren Familien; Beratung und Unterstützung im gesamten Verfahren;

-          Weichenstellung für den Übergang der Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen auf die Kinder- und Jugendhilfe ab 01.01.2028 – (sog. inklusive bzw. große Lösung): Verfahrenslotse als Schlüsselfigur bei der Vorbereitung des Übergangs;

-          Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27 für alle Erstklässler; Weiterführung und fortgesetzte Ausweitung zunächst bis Abschluss der vierten Klasse.

 

3.       Noch zu regeln: bis 1.1.2027 muss ein die Inhalte, insbesondere Art und Umfang der Leistung sowie die Kosten der Zuständigkeitsübertragung, regelndes Bundesgesetz verkündet werden. Danach soll in einem dritten Schritt ab 1.1.2028 die Zuständigkeit für sämtliche Fälle der Eingliederungshilfe auf die Jugendämter übergehen.