Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag.

 

Nach Abwägung zwischen den finanziellen Belangen der Gemeinden und des Landkreises Bayreuth wird der im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung zugestimmt.

 

Der Haushalt 2023 des Landkreises Bayreuth schließt ab:

 

           

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von                   dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von        und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

112.021.200 €

112.679.200 €

- 658.000 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

a)   aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

 

108.812.800 €

107.652.400 €

1.160.400 €

 

 

 

 

b)   aus Investitionstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

3.141.000 €

8.054.800 €

-4.883.800 €

 

 

 

 

c)    aus Finanzierungstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

0 €

1.328.600 €

-1.328.600 €

 

 

 

 

d)  und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-5.052.000 €

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage 2023 wird auf 38 %‑Punkte festgesetzt.

 

Dem erstellten Finanzplan wird entsprechend Art. 30 Nr. 15 LkrO zugestimmt. Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung 2023, der Stellenplan sowie die Stellenübersicht sind der Niederschrift über die Sitzung beizugeben und gelten als Bestandteil des Beschlusses.

 


Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer, die der Landkreis für die Grundstücke bzw. von Betrieben auf gemeindefreien Gebieten erheben kann, werden wie folgt festgesetzt.

 

Grundsteuer A

330 v. H.

Grundsteuer B

330 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.