Sitzung: 20. Sitzung des Kreistages KT/031/2023
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0
Beschlussvorschlag für den
Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ aufgenommen.
2. Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschlussvorschlag für den
Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ aufgenommen.
2. Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschlussvorschlag für den
Kreistag:
1. Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ auf-genommen.
2. Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.