Sitzung: 20. Sitzung des Kreistages KT/031/2023
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 9
Beschlussvorschlag
für den Kreisausschuss:
Der
Kreisausschuss nimmt den Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 zur
Kenntnis.
Beschlussvorschlag
für den Kreistag.
Nach Abwägung zwischen den
finanziellen Belangen der Gemeinden und des Landkreises Bayreuth wird der im
Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung zugestimmt.
Der
Haushalt 2023 des Landkreises Bayreuth schließt ab:
1. |
im
Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
112.021.200
€ 112.679.200
€ -
658.000 € |
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2. |
im Finanzhaushalt
a)
aus
laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag
der Einzahlungen von dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von |
108.812.800
€ 107.652.400
€ 1.160.400
€ |
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b)
aus
Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von |
3.141.000
€ 8.054.800
€ -4.883.800
€ |
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c)
aus
Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von |
0
€ 1.328.600
€ -1.328.600
€ |
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d) und
einem Saldo des Finanzhaushalts
von |
-5.052.000 € |
Der
Hebesatz für die Kreisumlage 2023 wird auf 38 %‑Punkte festgesetzt.
Dem erstellten Finanzplan wird
entsprechend Art. 30 Nr. 15 LkrO zugestimmt. Eine Ausfertigung der
Haushaltssatzung 2023, der Stellenplan sowie die Stellenübersicht sind der
Niederschrift über die Sitzung beizugeben und gelten als Bestandteil des
Beschlusses.
Die Hebesätze für die Grundsteuer
und Gewerbesteuer, die der Landkreis für die Grundstücke bzw. von Betrieben auf
gemeindefreien Gebieten erheben kann, werden wie folgt festgesetzt.
Grundsteuer A |
330 v. H. |
Grundsteuer B |
330 v. H. |
Gewerbesteuer |
380 v. H. |