Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

1.       Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.07.2023 den Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung in der beiliegenden Fassung, die insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Gleichzeitig treten die Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2017 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 29 vom 18. Dezember 2017)  sowie die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bayreuth (Abfallwirtschaftssatzung) in der Bekanntmachung vom 03. März 2021 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 9 vom 08. März 2021) für die Zukunft außer Kraft.

  1. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen.

 

 

Für den Kreistag:

1.       Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.07.2023 den Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung in der beiliegenden Fassung, die insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Gleichzeitig treten die Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2017 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 29 vom 18. Dezember 2017)  sowie die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Bayreuth (Abfallwirtschaftssatzung) in der Bekanntmachung vom 03. März 2021 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 9 vom 08. März 2021) für die Zukunft außer Kraft.

  1. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen.