Sitzung: 31. Sitzung des Kreisausschusses KA/031/2023
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschlussvorschlag:
Für den
Kreisausschuss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.07.2023 den
Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung in der beiliegenden Fassung, die
insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Gleichzeitig treten die
Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2017 (Amtsblatt des
Landkreises Bayreuth Nr. 29 vom 18. Dezember 2017) sowie die Erste Satzung zur Änderung der
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im
Landkreis Bayreuth (Abfallwirtschaftssatzung) in der Bekanntmachung vom 03.
März 2021 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 9 vom 08. März 2021) für die
Zukunft außer Kraft.
- Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle
Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen.
Für den
Kreistag:
1. Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.07.2023 den
Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung in der beiliegenden Fassung, die
insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Gleichzeitig treten die
Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2017 (Amtsblatt des
Landkreises Bayreuth Nr. 29 vom 18. Dezember 2017) sowie die Erste Satzung zur Änderung der
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im
Landkreis Bayreuth (Abfallwirtschaftssatzung) in der Bekanntmachung vom 03.
März 2021 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 9 vom 08. März 2021) für die
Zukunft außer Kraft.
- Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle
Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen.