Beschluss: Mehrere Beschlüsse

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.03.2023 teilt KR Jan-Michael Fischer, Speichersdorf, mit, dass er aus familiären und beruflichen Gründen seinen Wohnsitz verlegen und daher sein Amt niederlegen wird.

 

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 1. HS Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein Kreisrat sein Amt niederlegen. Nach Satz 3 rückt ein Listennachfolger nach. Gemäß Art. 48 Abs. 3 Sätze 2 und 3 GLKrWG stellt der Kreistag die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet gleichzeitig über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Als Listennachfolger rückt nach dem Ergebnis der letzten Kreistagswahl vom 15.03.2020

 

Herr Oliver Winkelmaier, Pegnitz

 

in den Kreistag nach. Herr Winkelmaier hat erklärt, die Berufung in den Kreistag anzunehmen und den Eid nach Art. 24 Abs. 4 LkrO zu leisten.

 

Nach Art. 37 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG sowie Ziffer 84.4 des Vollzugs des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWBek) entscheidet der Kreistag förmlich über das Nachrücken des Listennachfolgers. Die förmliche Beschlussfassung durch den Kreistag dient der Feststellung, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Nachrückens erfüllt sind.

 


Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Es wird festgestellt, dass KR Jan-Michael Fischer, Speichersdorf aufgrund des Wegzugs aus dem Landkreis Bayreuth sein Amt als Kreisrat des Landkreises Bayreuth niedergelegt hat.

 

  1. Für den ausgeschiedenen KR Jan-Michael Fischer rückt in den Kreistag Herr Oliver Winkelmaier, Pegnitz nach.

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

  1. Es wird festgestellt, dass KR Jan-Michael Fischer, Speichersdorf aufgrund des Wegzugs aus dem Landkreis Bayreuth sein Amt als Kreisrat des Landkreises Bayreuth niedergelegt hat.

 

  1. Für den ausgeschiedenen KR Jan-Michael Fischer rückt in den Kreistag Herr Oliver Winkelmaier, Pegnitz nach.

 

 

Im Anschluss erfolgt die Vereidigung.