Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 8

Beschluss:

Nach Abwägung zwischen den finanziellen Belangen der Gemeinden und des Landkreises wird der im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung zugestimmt.

 

Der im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung wird zugestimmt.

 

Der Haushalt 2020 des Landkreises Bayreuth schließt ab:

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von      

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

94.616.100 €

97.816.600 €

-3.200.500 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

a)        aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

       und einem Saldo von

 

 

90.779.800 €

93.207.700 €

-2.427.900 €

 

 

 

 

b)        aus Investitionstätigkeit mit

       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

       und einem Saldo von

3.236.900 € 

5.774.600 €

-2.537.700 €

 

 

 

 

c)        aus Finanzierungstätigkeit mit

       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

       und einem Saldo von

 

2.500.000 €

1.320.000 €

1.180.000 €

 

 

 

 

d)     und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-3.785.600 €

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage 2020 wird auf 33,5 %‑Punkte festgelegt.

 

Dem erstellten Finanzplan wird entsprechend Art. 30 Abs. 1 LkrO zugestimmt. Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung 2020, der Stellenplan sowie die Stellenübersicht sind der Niederschrift über die Sitzung beizugeben und gelten als Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer, die der Landkreis für die Grundstücke bzw. von Betrieben auf gemeindefreien Gebieten erheben kann, werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A

330 v. H.

Grundsteuer B

330 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.