Beschluss:
Nach Abwägung zwischen den finanziellen Belangen der Gemeinden und des Landkreises wird der im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung zugestimmt.
Der im Entwurf vorliegenden Haushaltssatzung wird zugestimmt.
Der Haushalt 2020 des
Landkreises Bayreuth schließt ab:
1. |
im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge
von dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von und dem Saldo
(Jahresergebnis) von |
94.616.100
€ 97.816.600
€ -3.200.500
€ |
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2. |
im Finanzhaushalt a)
aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von |
90.779.800
€ 93.207.700
€ -2.427.900
€ |
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b)
aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von und einem Saldo von |
3.236.900
€ 5.774.600
€ -2.537.700
€ |
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c)
aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von |
2.500.000
€ 1.320.000
€ 1.180.000
€ |
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d) und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-3.785.600 € |
Der Hebesatz für die Kreisumlage 2020 wird auf 33,5 %‑Punkte festgelegt.
Dem erstellten Finanzplan wird entsprechend Art. 30 Abs. 1 LkrO zugestimmt. Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung 2020, der Stellenplan sowie die Stellenübersicht sind der Niederschrift über die Sitzung beizugeben und gelten als Bestandteil des Beschlusses.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer, die der Landkreis für die Grundstücke bzw. von Betrieben auf gemeindefreien Gebieten erheben kann, werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A |
330 v. H. |
Grundsteuer B |
330 v. H. |
Gewerbesteuer |
380 v. H. |