Oberregierungsrätin Dr. Anelia Sheljaskow, Leiterin des Geschäftsbereichs Soziales, Familie, Jugend, Senioren, trägt den Sachverhalt vor, erläutert den Antrag des Caritasverbandes Bayreuth und schildert die Abläufe innerhalb der Fördermaßnahme.
Es besteht Einverständnis damit, den Beschlussvorschlag im Ganzen zur Abstimmung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Beschluss:
1.
Der
Landkreis Bayreuth beteiligt sich ab 01. Januar 2020 an einem kommunalen
Grundförderbetrag in Höhe von jährlich insgesamt 7.500 € zum Betrieb der
Interventionsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen des
Caritasverbandes Bayreuth, sofern sich Stadt Bayreuth
und Landkreis Kulmbach ebenfalls zur Beteiligung an diesem gemeinsamen
Grundförderbetrag bereit erklären.
2.
Der
Landkreis Bayreuth beteiligt sich darüber hinaus an dem nach Abzug des
gemeinsamen kommunalen Grundförderbetrages sowie des staatlichen Zuschusses
verbleibenden hälftigen Fehlbetrages, sofern sich Stadt Bayreuth und Landkreis
Kulmbach ebenfalls zur Beteiligung an dem verbleibenden hälftigen Fehlbetrag
bereit erklären.
3.
Die
Höhe der Förderungen durch den Landkreis nach den Ziffern 1. und 2. bemessen
sich jeweils nach dem prozentualen Anteil der Beratungsfälle aus dem Landkreis
Bayreuth an der Gesamtzahl aller jährlichen Beratungsfälle der
Interventionsstelle.
4.
Der
Landrat wird ermächtigt, dem Träger künftig den jährlichen Zuschuss jeweils
nach Maßgabe des vorzulegenden Tätigkeitsberichts zu gewähren.
5.
Für
das Jahr 2019 gewährt der Landkreis Bayreuth dem Caritasverband Bayreuth
einmalig zusätzliche Fördermittel in Höhe von 55,47 € für den Betrieb der
Interventionsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen.