Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Oberregierungsrätin Dr. Anelia Sheljaskow, Leiterin des Geschäftsbereichs Soziales, Familie, Jugend, Senioren, trägt den Sachverhalt vor, erläutert den Antrag des Caritasverbandes Bayreuth und schildert die Abläufe innerhalb der Fördermaßnahme.

 

Es besteht Einverständnis damit, den Beschlussvorschlag im Ganzen zur Abstimmung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0

 


Beschluss:

 

1.         Der Landkreis Bayreuth beteiligt sich ab 01. Januar 2020 an einem kommunalen Grundförderbetrag in Höhe von jährlich insgesamt 7.500 € zum Betrieb der Interventionsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen des Caritasverbandes Bayreuth, sofern sich Stadt Bayreuth und Landkreis Kulmbach ebenfalls zur Beteiligung an diesem gemeinsamen Grundförderbetrag bereit erklären.

 

2.         Der Landkreis Bayreuth beteiligt sich darüber hinaus an dem nach Abzug des gemeinsamen kommunalen Grundförderbetrages sowie des staatlichen Zuschusses verbleibenden hälftigen Fehlbetrages, sofern sich Stadt Bayreuth und Landkreis Kulmbach ebenfalls zur Beteiligung an dem verbleibenden hälftigen Fehlbetrag bereit erklären.

 

3.         Die Höhe der Förderungen durch den Landkreis nach den Ziffern 1. und 2. bemessen sich jeweils nach dem prozentualen Anteil der Beratungsfälle aus dem Landkreis Bayreuth an der Gesamtzahl aller jährlichen Beratungsfälle der Interventionsstelle.

 

4.         Der Landrat wird ermächtigt, dem Träger künftig den jährlichen Zuschuss jeweils nach Maßgabe des vorzulegenden Tätigkeitsberichts zu gewähren.

 

5.         Für das Jahr 2019 gewährt der Landkreis Bayreuth dem Caritasverband Bayreuth einmalig zusätzliche Fördermittel in Höhe von 55,47 € für den Betrieb der Interventionsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen.