Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ltd. VD Daniel Frieß erläutert die von den Fraktionen und Gruppierungen sowie der Verwaltung eingebrachten Änderungsvorschläge.

 

Für die weitere Diskussion stellt KR Hans Hümmer den Antrag zur GeschOKT, stellv. Landrat Klaus Bauer das Rederecht zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 

Stellv. Landrat Klaus Bauer erhält das Rederecht.

 

 

Für die einzelnen Änderungsvorschläge werden folgende Empfehlungsbeschlüsse für den Kreistag herbeigeführt:

 

Präambel

 

Der Vorsitzende lässt über folgende Abstimmungsreihenfolge abstimmen:

 

a)        Vorschlag der Verwaltung, die Formulierung der Mustergeschäftsordnung zu übernehmen

b)        Antrag KR’in Christa Reinert-Heinz auf Aufnahme der weiblichen Form mit der Formulierung „Kreisrätinnen und Kreisräte“

c)         Antrag KR Karl Lappe und KR Hans Hümmer auf Aufnahme der weiblichen Form mit der Formulierung Kreisräte/innen

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 

Abstimmung:

Vorschlag der Verwaltung, die Formulierung der Mustergeschäftsordnung zu übernehmen      

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 4 Nein 9

 

Abstimmung:

Antrag KR’in Christa Reinert-Heinz auf Aufnahme der weiblichen Form mit der Formulierung „Kreisrätinnen und Kreisräte“

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 10 Nein 3

 

Dem Kreistag wird empfohlen, in die Geschäftsordnung die weibliche Form mit der Formulierung „Kreisrätinnen und Kreisräte“ aufzunehmen.

 

Ladung (§ 15 Abs. 3 Satz 3)

 

Antrag KR Hans Hümmer, „sollen“ durch „werden“ zu ersetzen

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 4 Nein 9

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Formulierung der Verwaltung zu übernehmen.

 

 

 

Vorsitz, Handhabung der Ordnung (§ 20 Abs. 6)

 

Antrag KR Hans Hümmer, den Vorschlag der Verwaltung komplett zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 2 Nein 11

 

Abstimmung des gemeinsamen Vorschlags, Satz 4 (Notdiensthandys) zu streichen

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 10 Nein 3

 

Antrag KR Hümmer, Abs. 6 bzgl. des Zahlungswegs zu ergänzen; die Verwaltung schlägt hierzu vor: „Die Zahlung ist vor Ort beim Sitzungsdienst zu leisten“. 

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 

Abstimmung (§ 24 Abs. 1)

 

Antrag KR Hans Hümmer, den Vorschlag der Verwaltung zu streichen

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 3 Nein 10

 

Antrag KR Stephan Unglaub, die Formulierung „Bezogen auf Nr. 3 und 4“ zu präzisieren und stattdessen Nr. 3 zu ergänzen: „Bei unklarer Abstimmungsreihenfolge kann von dieser Abstimmungsreihenfolge mit Mehrheitsbeschluss abgewichen werden.“

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 11 Nein 2

 

Abstimmung (§ 24 Abs. 5)

 

Antrag KR Karl Lappe, die Formulierung zu präzisieren: „Jedes Mitglied des Kreistages kann bis zum Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes verlangen, dass in der Niederschrift vermerkt wird, wie es abgestimmt hat (Art. 48 Abs. 1 LKrO).“

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 

Jugendhilfeausschuss, Besetzung (§ 34)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern der Muslime einen geeigneten Formulierungsvorschlag für die GeschOKT vorzubereiten. Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit es geeignete Ansprechpartner hierfür im Landkreis gibt und wie in der Stadt Bayreuth mit der Besetzung des Jugendhilfeausschusses verfahren wird.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgang der Ausschüsse (§ 37 Abs. 2)

 

Abstimmung des gemeinsamen Vorschlags, § 37 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 („wenn dies für die Behandlung …. erteilt werden“) zu streichen und Satz 4 mit folgendem Wortlaut anzufügen: „Davon ausgenommen ist der stellvertretende Landrat, dem ein generelles Rederecht zusteht.“

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 13 Nein 0

 


Beschluss

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag erlässt die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung für den Kreistag Bayreuth für die Wahlperiode 2020/2026 mit den im Kreisausschuss am 09.10.2020 beschlossenen Änderungen. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Geschäftsordnung tritt am 01.12.2020 in Kraft.