Sitzung: 13.11.2020 KT/003/2020
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
KR Hans Hümmer
stellt die Anträge, bei § 15 Abs. 3 Satz 3 GeSchOKT das Wort „sollen“ durch
„werden“ zu ersetzen sowie § 20 Abs. 6 Satz 3 GeSchOKT und § 37 Abs. 2 Satz 3
HS. 2 GeSchOKT zu streichen. KR Prof. Dr. Hermann Hiery beantragt, die
bisherige Fassung des § 37 Abs. 2 Satz 3 GeSchOKT zu belassen.
KR Florian Questel
beantragt die Ablehnung des Antrages auf Übertragung der Zuständigkeiten in §
29 Abs. 2 Ziffern 4.-7. der GeSchOKT auf den Kreisausschuss.
KR Dr. Michael Müller und KR Mario Schulze beantragen mit Schreiben vom 04.11.2020, dass in die zu verabschiedende Geschäftsordnung des Kreistags kein Passus zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Kreisausschuss aufgenommen wird.
KR Dr. med. Peter Fülle beantragt mit Schreiben vom 09.11.2020 die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages von KR Franc Dierl, KR’in Gudrun Brendel-Fischer und KR Klaus Bauer auf vorübergehende Übertragung von Zuständigkeiten auf den Kreisausschuss.
Beschluss:
1. Der Kreistag erlässt die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung für den Kreistag Bayreuth für die Wahlperiode 2020/2026 mit den im Kreisausschuss am 09.10.2020 beschlossenen Änderungen. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Geschäftsordnung tritt am 01.12.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: Ja 44 Nein
10
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 45 Nein
9
3. Der Kreistag überträgt bis auf Weiteres die Zuständigkeiten in § 29 Abs. 2 Ziffern 4.-7. der Geschäftsordnung auf den Kreisausschuss.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein
39
Auf den Kreisausschuss werden keine Befugnisse übertragen.