Dipl.-Geoökologe Dr. Peter-Michael Habermann, Leiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft, erläutert im Rahmen der Neukonzeption der Sperrmüllabfuhr ab 01.01.2021 die Festlegung eines Gebührensatzes für den Express-Service.
Beschluss:
Der Landkreis Bayreuth erlässt mit Wirkung vom 01.01.2021 die erste
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung vom
15.05.2019 in der beiliegenden Fassung, welche insoweit einen Bestandteil
dieses Beschlusses bildet.