Dipl.-Geoökologe Dr. Peter-Michael Habermann, Leiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft, erläutert die Neukonzeption der Sperrmüllabfuhr ab 01.01.2021 und die Fortschreibung der Abfallwirtschaftssatzung.
Beschluss:
Der Landkreis
Bayreuth erlässt mit Wirkung vom 01.01.2021 die erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die öffentliche Abfallentsorgung vom 15.05.2019 in der beiliegenden
Fassung, welche insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Der Landrat wird
ermächtigt, ggf. erforderliche nicht bedeutsame Änderungen des Satzungstextes
vorzunehmen.