Der Sachvortrag erfolgt durch Dipl.-Ing. (FH) Roland Kasel.
Beschluss:
Die neu hergestellte Ortsumgehung von A/S 130/0,528 bis A/S 130/1,758, die Kreisverkehrsanlage (NK 6035 042) und die Teilstrecke von A/S 150/0,000 bis A/S 150/0,043 werden zur Kreisstraße BT 46 gewidmet. Die erforderlichen Verwaltungsverfahren sind einzuleiten.