Dipl.-Ing. (FH) Roland Kasel führt zum TOP aus.
Beschluss:
Die Teilstrecken der „alten“ Kreisstraße
BT 46 von A/S 140/0,528 bis A/S 140/0,684, von A/S 140/0,689 bis A/S 140/0,848
und von A/S 140/1,403 bis A/S 140/1,525 werden eingezogen. Die erforderlichen
Verwaltungsverfahren sind einzuleiten.