Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0

Sachverhalt:

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2021 wurde in der Kreisausschusssitzung am 22.02.2021 vorberaten und in der Kreistagssitzung am 19.03.2021 in seiner bisherigen Fassung, welche einen Kreisumlagehebesatz von 35 %-Punkten und ein Defizit im Ergebnishaushalt von 2.800.300 € vorsah, beraten und abschließend mit 11 Gegenstimmen beschlossen.

 

In der Sitzung am 22.02.2021 beschloss der Kreisausschuss aufgrund der Pandemiesituation vorab eine Redezeitbegrenzung für Beiträge zur Haushaltsberatung. Der Empfehlungsbeschluss an den Kreistag wurde mit 10 zu 3 Stimmen gebilligt. Die Regierung von Oberfranken erachtete die Redezeitbegrenzung als rechtswidrig. In der Kreistagssitzung wurde der Kreishaushalt nochmals ohne jegliche Redezeitbeschränkung beraten und anschließend in folgender Reihenfolge abgestimmt:  zuerst über einen Antrag zur Geschäftsordnung von KR Dierl, festzustellen, dass die Beratungen des Kreishaushalts im Kreisausschuss und Kreistag ausreichend waren und es daher keiner erneuten Befassung des Kreisausschusses bedarf; anschließend über den Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses. Ein Antrag von KR Prof. Dr. Hiery zur Festsetzung der Kreisumlage auf 34 %-Punkte wurde nicht zur Abstimmung gestellt. Daraufhin stellten die Kreisräte Hans Hümmer, Thomas Schmidt, Stefan Frühbeißer und Heike Lindner-Fiedler u. a. (FWG-Fraktion) am 05.04.2021 folgenden Antrag, der dieser Vorlage beiliegt:

 

„Antrag auf Schaffung von Rechtskonformität eines unseres Erachtens nicht rechtmäßig zustande gekommenen Beschlusses über den Kreishaushalt 2021 am 19.03.2021 in Bindlach – zugrunde lag kein rechtmäßiger Kreisausschussbeschluss wegen nicht zulässiger Redezeitbeschränkung – CSU-Geschäftsordnungsantrag war ein inhaltlicher Antrag, ohne vorher in die Tagesordnung aufgenommen worden zu sein“.

 

Dieser wurde anschließend der Regierung von Oberfranken übersandt, mit der Bitte, zu den aufgeworfenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Diese ging am 21.06.2021 ein und lautet:

 

„Bei dem Antrag von Herrn KR Dierl handelte es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung, da der Antrag das Verfahren (keine erneute Beratung im Kreisausschuss) betroffen hat. Über diesen Antrag ist daher zu Recht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 GeschO an erster Stelle abgestimmt worden.

 

Den Beschluss über die Zustimmung zur Haushaltssatzung sehen wir jedoch als problematisch an, da man hier auch zu dem Ergebnis kommen könnte, dass über den Antrag von Herrn KR Prof. Hiery, die Kreisumlage auf 34 % zu senken, zuerst hätte abgestimmt werden müssen, da es sich um den weitergehenden Antrag handelt:

 

Die Regierung vertritt die Ansicht, dass die Entscheidung zur Redezeitbegrenzung in der Kreisausschusssitzung rechtswidrig war (vgl. unser RS vom 03.03.2021). Sie wirkt sich nach unserer Meinung aber nicht auf die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses aus, da der KA nur vorberatend tätig geworden ist und nur über eine "Empfehlung" abgestimmt hat, es wurde also kein vollziehbarer Beschluss gefasst. Damit könnte die Beschlussempfehlung des KA Grundlage des Kreistagsbeschlusses sein, die Abstimmungsreihenfolge wäre gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 GeschO richtig gewesen.

 

Vertretbar erscheint aber auch, die Beschlussempfehlung des KA analog zu einem vollziehbaren Beschluss wegen eines Verfahrensfehlers (Begrenzung der Redezeit) als unwirksam anzusehen. Dies hätte zur Folge, dass die Regelung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 GeschO nicht einschlägig wäre. Im Verhältnis zum Antrag von Herrn Prof. Hiery wäre in diesem Fall § 24 Abs. 1 Nr. 3 GeschO einschlägig, d.h. über weitergehende Anträge wäre zuerst abzustimmen.

 

Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Rechtsauffassungen können daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 nicht endgültig ausgeräumt werden.“

 

Da die Rechtslage als offen angesehen werden muss, aber ein Risiko verbleibt, dass der Haushalt des Landkreises Bayreuth für das Haushaltsjahr 2021 in der Sitzung des Kreistags am 19.03.2021 nicht rechtmäßig zustande gekommen sein könnte, sollte daher über diesen nochmals beraten und Beschluss gefasst werden.

 

Nach Art. 10 KommHV-Doppik sind die Erträge und Aufwendungen (Ein- und Auszahlungen) in ihrer voraussichtlich im Haushaltsjahr wirtschaftlich verursachten Höhe zu veranschlagen. Nachdem das Haushaltsjahr fortgeschritten ist, ergibt sich eine neue Prognose gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung 2021. Diese wurde daher nochmals überarbeitet.

 

1.        Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

 

Demzufolge schließt der Haushalt 2021 des Landkreises Bayreuth wie folgt ab:

 

         

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

97.020.300 €

100.219.400 €

-3.199.100 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

 

93.368.900 €

94.885.600 €

-1.516.700 €

 

 

 

 

b)  aus Investitionstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

4.018.200 €

8.016.300 €

-3.998.100 €


 

 

 

 

c)  aus Finanzierungstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

0 €

1.325.000 €

-1.325.000 €

 

 

 

 

d) und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-6.839.800 €

 

 

2.        Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan 2021

 

In folgenden Bereichen haben sich Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan 2021 ergeben:

 

Liegenschaften des Landkreises Bayreuth

 

Es ist beabsichtigt, das Wohngebäude sowie die dazugehörigen Garagen „Am Brunnberg 20“ in Pegnitz zu veräußern. Nach derzeit vorliegenden Geboten kann voraussichtlich ein Verkaufswert in Höhe von ca. 400.000 € erzielt werden. Zu beachten ist, dass die noch in der Anlagenbuchhaltung stehenden Restbuchwerte, welche diese Liegenschaft betreffen, in Höhe von 69.900 € nach dem Verkauf als Aufwand (Abschreibungen) angesetzt werden müssen.

 

 

Brand- und Katastrophenschutz

 

Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ergeben sich geringfügige Mehraufwendungen für Chemieschutzanzüge und die Beschaffung von Sandsäcken sowie Gitterboxen in Höhe von insgesamt 15.000 €. Weiterhin werden noch Erstattungen des Freistaates in Höhe von 180.000 € für die entstandenen Kosten im Rahmen der Errichtung der Impfzentren erwartet.

 

 

Abfallwirtschaft

 

Die geplante Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.07.2021 kann nicht realisiert werden. Aus diesem Grund wurde die beabsichtigte Erhöhung herausgenommen. Es ergibt sich somit ein Minderertrag in Höhe von 576.000 €. Der Bereich Abfallwirtschaft schließt demnach mit einem Defizit in Höhe von 970.900 €.

 

 

Schülerbeförderung

 

Die Zuweisung des Freistaates für die Schülerbeförderung des Landkreises fiel zum ursprünglichen Ansatz um 168.000 € niedriger aus. Der Ansatz wurde korrigiert; es ist demzufolge eine Ertragsminderung in diesem Bereich zu verzeichnen.

 

 

Jugend und Familie

 

Im Bereich der Förderung der gemeinsamen Wohnformen von Vater/Mutter und Kind ist ein Anstieg der Fälle und somit auch der Aufwendungen zu verzeichnen. Der Aufwand in diesem Bereich ist um 120.000 € zu erhöhen. Ebenfalls kommt es bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 32 SGB VIII zu Mehraufwendungen in Höhe von 80.000 €. In diesem Bereich kam auch ein intensiv zu betreuender Fall hinzu. Ein erheblicher Anstieg ist auch bei der Eingliederungshilfe - Bereich Schulbegleitung - zu verzeichnen. Hier entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 140.000 €.

 

 

Hochbau

 

Hier wurde der barrierefreie Umbau des Landratsamtes aufgrund der hohen Arbeitsauslastung des Fachbereichs Hochbau herausgenommen. Weiterhin werden durch den Verkauf des Wohnhauses „Am Brunnberg 20“ keine Unterhaltsmaßnahmen mehr fällig. Der Planansatz in Höhe von 17.000 € wurde gestrichen. Weitere kleine Unterhaltsmaßnahmen wurden hinzugenommen (Heizung Hausmeisterwohnhaus 17.000 €, Stele 15.000 €, etc.), sodass im Ergebnis Minderaufwendungen in Höhe von 118.000 € zu verzeichnen sind. Bei der Berufsschule III kann auch aufgrund der Auslastung des Fachbereichs das Glasdach in der Aula in diesem Jahr nicht erneuert werden; hier wurde der Ansatz um 92.000 € gemindert.

 

 

Bayreuther Land e. V. Leader

 

Auch in diesem Bereich können die Aufwendungen aufgrund von Projektverschiebungen um 10.000 € reduziert werden.

 

 

Klimaschutz/Fairtrade/Regionale Entwicklung/Wirtschaftsförderung

 

Hier wurden die im Rahmen der Einsparkommission aufgezeigten Einsparpotenziale umgesetzt. Insgesamt verringern sich die Aufwendungen in diesen Bereichen um 250.400 €. Folgende Einsparungen wurden erzielt:

 

-

Mobilität (Bäder-Vital-Bus, Mobilitätsstationen, Takt Eckersdorf)

92.000 €

-

Digitalisierung (Rechtsberatung, Öffentlichkeitsarbeit)

36.500 €

-

Klimaschutz (externe Unterstützung Klimacheck etc.)

1.400 €

-

Wirtschaftsförderung (expoReal, Unternehmensdatenbank, Standortmarketing)

60.000 €

-

Regionalmanagement (Jean-Paul-Weg, QR-Tour, Gesundes Fichtelgebirge, Tag der Regionen)

60.500 €

 

 

Tiefbau – Deckenbaumaßnahmen

 

Ursprünglich wurden verschiedene Deckenbaumaßnahmen mit insgesamt 2,2 Mio. € im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. Aufgrund der Verzögerungen bei der Genehmigung des Haushaltes 2021 macht es lt. Auskunft des Fachbereichs Tiefbau aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn mehr, in diesem Jahr noch Ausschreibungen für zwei der geplanten Maßnahmen durchzuführen. Hinzu kommt, dass die geeigneten Baufirmen keine Kapazitäten mehr frei haben und die Materialpreise horrend angestiegen sind. Es wurden somit die vorgesehenen Deckenbaumaßnahmen bei der Kreisstraße BT 18 und BT 14 herausgenommen. Der Ansatz vermindert sich hier um 1.450.000,00 €.

 

 

 

Verschuldung

 

Aufgrund des vorangeschrittenen Haushaltsjahres ist absehbar, dass nicht mehr alle geplanten Investitionen in Höhe von rd. 8 Mio. € im laufenden Jahr kassenwirksam umgesetzt werden können. Es wurde deshalb die ursprünglich veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio. € herausgenommen. Die Folge daraus ist, dass die liquiden Mittel abschmelzen werden, was aber aufgrund deren Höhe noch vertretbar ist. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen von 1,325 Mio. € und der übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2,5 Mio. € aus dem Vorjahr, erhöht sich die Verschuldung voraussichtlich auf 23.235.718 €.

 

 

Liquide Mittel

 

Die liquiden Mittel betrugen zu Beginn des Haushaltsjahres rd. 16,2 Mio. €. Sollten alle Planmaßnahmen des Finanzhaushaltes eintreten wird die Liquidität des Landkreises auf rd. 9,4 Mio. € abschmelzen. Zu bedenken gilt, dass von diesen liquiden Mitteln bereits vorfinanzierte Ermächtigungsübertragungen, die zahlungswirksame Auflösung von Rückstellungen und die Auflösung der Ergebnisrücklage abgedeckt werden müssten. Des Weiteren benötigt der Landkreis ca. 4 Mio. € Kassenmittel, um die fortlaufenden Kassengeschäfte abwickeln zu können.

 

 

 

In den anderen Bereichen haben sich keine Änderungen ergeben, so dass auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage verwiesen wird, welche als Anlage beigefügt ist. Im Finanzhaushalt wurden keine weiteren Investitionen vorgesehen bzw. herausgenommen es wurde lediglich auf die Kreditaufnahme verzichtet. Die veränderten Salden resultieren demnach aus den aufgezeigten Änderungen sowie aus der Neufestsetzung der Kreisumlage. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Defizit in Höhe von 3.199.100 €. Der Finanzhaushalt schließt durch die Herausnahme der Kredite mit einem Defizit in Höhe von - 6.839.800 € (ursprünglich - 2.510.600 €) ab. Bei den freiwilligen Leistungen ergaben sich keine Veränderungen.

 

3.        Finanzsituation der Gemeinden

 

Den Kreisräten wurden zur anfänglichen Haushaltsberatung umfangreiche Unterlagen zur Finanzsituation jeder einzelnen Gemeinde zur Verfügung gestellt. Hierbei handelte es sich um endgültige Haushaltsdaten aus dem Jahr 2020. Diesen konnte entnommen werden, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinden maßgeblich verbessert hat. Nun liegen die tatsächlichen Ergebnisse der kommunalen Haushalte aus dem Jahr 2021 vor; lediglich eine Gemeinde hat ihren Haushalt noch nicht vorgelegt. Auch aus dieser als Anlage beigefügten Übersicht ist ersichtlich, dass lediglich eine Kommune keine freie Finanzspanne erreichen konnte. Die Abwägung zwischen den Belangen der Gemeinden und den finanziellen Belangen des Landkreises zur Erfüllung seiner Aufgaben hat letztlich ergeben, dass die gemeindlichen Rechte auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung durch die zwangsläufige Beibehaltung der Kreisumlage bei 33,5 %-Punkten nicht eingeschränkt werden. Das Kreisumlagesoll erhöht sich um 2,04 Mio. €. Diese Erhöhung ist alleine auf die Umlagekraftsteigerung zurückzuführen. Vielmehr wird der Haushaltsausgleich wiederholt entsprechend § 24 KommHV-Doppik nicht erreicht. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 3.199.100 Mio. € ab, was rd. 2,8 %-Punkte Kreisumlage entspricht. In dieser Höhe erfolgt demnach wiederholt eine Entlastung der Kommunen.

 

 

4.        Neue Festsetzung der Kreisumlage

 

Aufgrund der aktuell vorliegenden Kenntnisse und Entwicklung des Haushaltsjahres haben sich die unter Ziffer 2. aufgezeigten Veränderungen zur ursprünglichen Haushaltplanung ergeben, was schlussendlich zu einer Minderung der Aufwendungen in Höhe von 1.329.000 € führt. Weiterhin ergibt das anfangs aufgezeigte rechtliche Risiko, dass bis dato kein rechtswirksamer Beschluss über einen neuen Kreishaushalt bzw. über die Neufestsetzung der Kreisumlage gefasst worden sein könnte. Um für Rechtsklarheit zu sorgen, ist daher beabsichtigt, die alten Beschlüsse der Gremien aufzuheben und neue zu fassen.

Vor diesem Hintergrund ist Art. 19 Abs. 2 BayFAG zu beachten. Danach kann die Kreisumlage nur einmal im Haushaltsjahr geändert werden. Sofern die Kreisumlage erhöht werden soll, muss die Erhöhung vor dem 01. Juni beschlossen sein; dies gilt auch für eine erstmalige Festsetzung von gegenüber dem Vorjahr höheren Kreisumlagesätzen. Somit kann die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf maximal 33,5 %-Punkte festgesetzt werden. Die Grundlagen für die Festsetzung der Kreisumlage (Umlagekraft) haben sich nicht geändert; es wird diesbezüglich auf die ursprüngliche Vorlage zum Kreishaushalt verwiesen.

 

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Ergebnishaushalt mit einem negativen Saldo von 3.199.100 € (Vorjahr: -3.200.500 €) abschließt. Das Ergebnis reicht wiederum nicht aus, den Finanzmittelbedarf abzudecken. Mit der Herausnahme der  Kreditaufnahme von 4 Mio. € und der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 2,5 Mio. €, schließt der Finanzhaushalt mit einem negativen Ergebnis von 6.839.800 € (Vorjahr: -3.785.600 €) ab, wodurch sich die liquiden Mittel entsprechend auf voraussichtlich 9,4 Mio. € verringern. Übertragene Haushaltsermächtigungen sowie Rückstellungen müssen, wie bereits oben ausgeführt, aus den liquiden Mitteln bedient werden. Der Haushaltsausgleich ist weiterhin nicht gewährleistet.

 

Aufgrund der offenen Rechtsfrage, ob der Kreisausschussbeschluss vom 22.02.2021 als unwirksam und daher als nicht existent zu betrachten ist, wird empfohlen, die gefassten Gremienbeschlüsse aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Beschluss des Kreistages vom 19.03.2021 zum Haushalt (TOP) 4 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 46 Nein 0

 

b) Nach Abwägung zwischen den finanziellen Belangen der Gemeinden und des Landkreises wird dem Entwurf der vorliegenden Haushaltssatzung zugestimmt.

 

 

Der Haushalt 2021 des Landkreises Bayreuth schließt ab:

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

97.020.300 €

100.219.400 €

-3.199.100 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

a)   aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

 

93.368.900 €

94.885.600 €

-1.516.700 €

 

 

 

 

b)  aus Investitionstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

4.018.200 €

8.016.300 €

-3.998.100 €


 

 

 

 

c)  aus Finanzierungstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

     und einem Saldo von

 

0 €

1.325.000 €

-1.325.000 €

 

 

 

 

d) und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-6.839.800 €

 

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage 2021 wird auf 33,5 %-Punkte festgelegt.

 

Die Anlage zum Haushaltsplan „Verbindlichkeiten der Haushaltsplanung“ ist um die Ausfallbürgschaft für den „Verein Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ Pegnitz in Höhe von 384.737,97 € zu ergänzen.

 

Dem erstellten Finanzplan wird entsprechend Art. 30 Abs. 1 LkrO zugestimmt. Eine Ausfertigung der Haushaltssatzung 2021, der Stellenplan sowie die Stellenübersicht sind der Niederschrift über die Sitzung beizugeben und gelten als Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer, die der Landkreis für die Grundstücke bzw. von Betrieben auf gemeindefreien Gebieten erheben kann, werden wie folgt festgesetzt.

 

Grundsteuer A

330 v. H.

Grundsteuer B

330 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

Abstimmungsergebnis:    Ja 44 Nein 2