Sitzung: 05.07.2021 KA/012/2021
Der Vorsitzende gibt nach Art. 41 Abs. 1 GeSchO eine Dringlichkeitsanordnung zum aktuellen Betrieb der Impfzentren bekannt. Er begründet die notwendige Verlängerung der Verträge, insb. für die mobilen Impfteams.
Sitzung: 05.07.2021 KA/012/2021
Der Vorsitzende gibt nach Art. 41 Abs. 1 GeSchO eine Dringlichkeitsanordnung zum aktuellen Betrieb der Impfzentren bekannt. Er begründet die notwendige Verlängerung der Verträge, insb. für die mobilen Impfteams.