Sitzung: 23.08.2021 KA/004/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachvortrag: Landrat Florian Wiedemann
Beschlüsse:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
§ 37 Abs. 2 der GeschO des Kreistags wird abgeändert und erhält folgende neue Fassung:
Kreisräte können auch in nichtöffentlichen
Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören, als Zuhörer anwesend
sein. Ein Mitspracherecht steht ihnen ebenso wie in öffentlicher Sitzung von
Ausschüssen, denen sie nicht angehören, nicht zu. In Einzelfällen kann ein
Ausschuss jedoch Kreisräten als Nichtmitgliedern des Ausschusses zu bestimmten
Tagesordnungspunkten das Wort erteilen, wenn dies für die Behandlung des
Beratungsgegenstandes sachdienlich ist; soweit die Kreisräte zu einem
Beratungsgegenstand einen Sachantrag gestellt haben, wird ihnen dazu das Wort erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 5 Nein
6
KR Patrick Meyer und KR Wolfgang Degen nehmen ab 15.15 Uhr an der Sitzung teil.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
§ 37 Abs. 2 der GeschO des Kreistags wird abgeändert und erhält folgende neue Fassung:
Kreisräte können auch in nichtöffentlichen Sitzungen von Ausschüssen,
denen sie nicht angehören, als Zuhörer anwesend sein. Ein Mitspracherecht steht
ihnen ebenso wie in öffentlicher Sitzung von Ausschüssen, denen sie nicht
angehören, nicht zu. In Einzelfällen kann ein Ausschuss jedoch Kreisräten als
Nichtmitgliedern des Ausschusses zu bestimmten Tagesordnungspunkten das Wort
erteilen, wenn dies für die Behandlung des Beratungsgegenstandes sachdienlich
ist; soweit die Kreisräte zu einem Beratungsgegenstand einen Sachantrag
gestellt haben, soll ihnen dazu das Wort
erteilt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein
0