Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten bekanntgegeben (s. Anhang). Die Richtlinie kann als dritte Runde der Förderung rund um mobile Luftreinigungsgeräte betrachtet werden.

 

In einer ersten Runde, welche ab Oktober 2020 stattgefunden hat, waren nur mobile Luftreinigungsgeräte in Klassen- und Fachräumen förderfähig, welche nicht ausreichend durch Fensterflächen gelüftet werden konnten. Zuwendungsfähig waren hier 100 % der Anschaffungskosten (max. 3.500 € pro Gerät und Raum). Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth konnten keine förderfähigen Räume vorweisen, weshalb keine Anschaffung in Erwägung gezogen wurde.

 

Bei der zweiten Runde (Anfang 2021) fand eine Erweiterung der Förderfähigkeit auf alle Klassen- und Fachräume statt. Es wurden jedoch nur verbleibende Restmittel aus der ersten Runde nach dem Windhundprinzip verteilt. Die Förderung wurde des Weiteren auf 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.750 € pro Gerät und Raum) begrenzt. Eine Beteiligung an der zweiten Runde erfolgte aufgrund der Ungewissheit bei der Förderquote nicht.

 

Zu der nun veröffentlichten Förderrichtlinie (FILS-R-N) und der somit dritten Runde lassen sich folgende Eckpunkte festhalten:

-       gefördert werden nur die Anschaffungskosten (auch Leasingkosten) inkl. Inbetriebnahme, jedoch keine Wartung (Filterwechsel, Lampenwechsel, etc.)

-       höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. maximal 1.750 € pro Gerät und Raum

-       es sind Filter-, UV-C, Ionisations- und Plasmatechnologiegeräte förderfähig (Vorgaben nach Nr. 4.1.2 ff. FILS-R-N)

-       vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 01. Mai 2021

-       weitere allgemeine technische Vorgaben (vgl. 4.1.1 FILS-R-N)

 

Durch die Verwaltung wurde im Vorfeld eine Abfrage bei den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth bzgl. der Anzahl der notwendigen mobilen Luftreinigungsgeräte durchgeführt, da die Beschaffung einer willkürlichen Anzahl an Geräten nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend ist.

 

Die gemeldete Anzahl zeigt alle Klassen- und Fachräume der Schulen auf.

 

Bei geschätzten Anschaffungskosten von 3.500 € pro Gerät und Raum (inkl. Lieferung und ggf. Aufbau; Preisannahme von bereits getätigten Beschaffungen) und einer Förderung von 1.750 € ist von folgendem Umfang auszugehen:

 

 

Anzahl Geräte/ Räume (ca.)

Kosten (x 3.500 €; brutto)

Eigenanteil           (./. 50 %)

Johannes-Kepler-Realschule

44

154.000 €

77.000 €

Realschule Pegnitz

41

143.500 €

71.750 €

Berufsschule Pegnitz

23

80.500 €

40.250 €

Berufsschulzentrum Bayreuth

28

98.000 €

49.000 €

Hotelfachschule Pegnitz

6

21.000 €

10.500 €

Landwirtschaftsschule

9

31.500 €

15.750 €

GESAMT LKR

151

528.500 €

264.250 €

 

 

Bei einer Ausschreibung wären die speziellen Räumgrößen in den Schulen zu berücksichtigen. Fachräume in den Schulen weisen stellenweise größere Grundflächen bzw. Deckenhöhen auf. Sollte die Grundsatzentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten positiv ausfallen, müssten nach Ansicht der Verwaltung auch diese Räume bestmöglich ausgestattet werden, auch wenn die Förderung hierfür dann geringer bzw. der Eigenanteil pro Gerät höher ausfällt.

 

In der Kreisausschusssitzung vom 23.08.2021 wurde die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth als weiterer Baustein für die Pandemiebewältigung grundsätzlich befürwortet. Zudem wurde die Verwaltung aufgrund der komplexen Materie „Lüftungstechnik“ sowie der noch offenen Fragen beauftragt, ein Fachbüro bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens einzubinden.

 

Mit Schreiben vom 15.10.2021 wurde dem Ingenieurbüro Energietechnik Dobmeyer GmbH aus Weiden, das das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, der Auftrag erteilt. Dieser umfasst unter Position 1 die Auswahl der Geräte, die Begehung der Liegenschaften, die Dimensionierung der Lüftungsgeräte je Raum sowie eine Kostenschätzung. Unter Position 2 fällt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse je Liegenschaft, die Erstellung der Vergabeunterlagen sowie die Erstellung des Vergabevorschlags. Die Durchführung der Vergabe selbst erfolgt durch die Vergabestelle des Landratsamtes.

 

Herr Dobmeyer vom Ingenieurbüro Energietechnik Dobmeyer GmbH wird in der Sitzung des Kreistags eine Geräteauswahl, die Dimensionierung der Lüftungsgeräte sowie eine Kostenschätzung vorstellen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.       Der grundsätzlichen Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume an den Realschulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth, die in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt werden, wird zugestimmt.

 

2.       Die durch die Anschaffung dieser mobilen Luftreinigungsgeräte entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

3.       Landrat Florian Wiedemann wird ermächtigt, die Auftragsvergabe nach erfolgtem Vergabeverfahren für die Anschaffung von mobilen UVC-Luftreinigungsgeräten für die Klassen- und Fachräume der Realschulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth vorzunehmen.