Sitzung: 22.10.2021 KT/018/2021
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten bekanntgegeben (s. Anhang). Die Richtlinie kann als dritte Runde der Förderung rund um mobile Luftreinigungsgeräte betrachtet werden.
In einer ersten Runde, welche ab Oktober 2020 stattgefunden hat, waren nur mobile Luftreinigungsgeräte in Klassen- und Fachräumen förderfähig, welche nicht ausreichend durch Fensterflächen gelüftet werden konnten. Zuwendungsfähig waren hier 100 % der Anschaffungskosten (max. 3.500 € pro Gerät und Raum). Die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth konnten keine förderfähigen Räume vorweisen, weshalb keine Anschaffung in Erwägung gezogen wurde.
Bei der zweiten Runde (Anfang 2021) fand eine Erweiterung der Förderfähigkeit auf alle Klassen- und Fachräume statt. Es wurden jedoch nur verbleibende Restmittel aus der ersten Runde nach dem Windhundprinzip verteilt. Die Förderung wurde des Weiteren auf 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.750 € pro Gerät und Raum) begrenzt. Eine Beteiligung an der zweiten Runde erfolgte aufgrund der Ungewissheit bei der Förderquote nicht.
Zu der nun veröffentlichten Förderrichtlinie (FILS-R-N) und der somit dritten Runde lassen sich folgende Eckpunkte festhalten:
- gefördert werden nur die Anschaffungskosten (auch Leasingkosten) inkl. Inbetriebnahme, jedoch keine Wartung (Filterwechsel, Lampenwechsel, etc.)
- höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben bzw. maximal 1.750 € pro Gerät und Raum
-
es
sind Filter-, UV-C, Ionisations- und Plasmatechnologiegeräte förderfähig
(Vorgaben nach Nr. 4.1.2 ff. FILS-R-N)
-
vorzeitiger
Maßnahmenbeginn: 01. Mai 2021
-
weitere
allgemeine technische Vorgaben (vgl. 4.1.1 FILS-R-N)
Durch die Verwaltung wurde im Vorfeld eine Abfrage bei den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth bzgl. der Anzahl der notwendigen mobilen Luftreinigungsgeräte durchgeführt, da die Beschaffung einer willkürlichen Anzahl an Geräten nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend ist.
Die gemeldete Anzahl zeigt alle Klassen- und Fachräume der Schulen auf.
Bei geschätzten Anschaffungskosten von 3.500 € pro Gerät und Raum (inkl. Lieferung und ggf. Aufbau; Preisannahme von bereits getätigten Beschaffungen) und einer Förderung von 1.750 € ist von folgendem Umfang auszugehen:
|
Anzahl
Geräte/ Räume (ca.) |
Kosten (x
3.500 €; brutto) |
Eigenanteil (./. 50 %) |
Johannes-Kepler-Realschule
|
44 |
154.000 € |
77.000 € |
Realschule
Pegnitz |
41 |
143.500 € |
71.750 € |
Berufsschule
Pegnitz |
23 |
80.500 € |
40.250 € |
Berufsschulzentrum
Bayreuth |
28 |
98.000 € |
49.000 € |
Hotelfachschule
Pegnitz |
6 |
21.000 € |
10.500 € |
Landwirtschaftsschule |
9 |
31.500 € |
15.750 € |
GESAMT LKR |
151 |
528.500 € |
264.250 € |
Bei einer Ausschreibung wären die speziellen Räumgrößen in den Schulen
zu berücksichtigen. Fachräume in den Schulen weisen stellenweise größere
Grundflächen bzw. Deckenhöhen auf. Sollte die Grundsatzentscheidung zur
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten positiv ausfallen, müssten nach
Ansicht der Verwaltung auch diese Räume bestmöglich ausgestattet werden, auch
wenn die Förderung hierfür dann geringer bzw. der Eigenanteil pro Gerät höher
ausfällt.
In der Kreisausschusssitzung vom 23.08.2021 wurde die Anschaffung von
mobilen Luftreinigungsgeräten für alle Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft
des Landkreises Bayreuth als weiterer Baustein für die Pandemiebewältigung
grundsätzlich befürwortet. Zudem wurde die Verwaltung aufgrund der komplexen
Materie „Lüftungstechnik“ sowie der noch offenen Fragen beauftragt, ein
Fachbüro bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
einzubinden.
Mit Schreiben vom 15.10.2021 wurde dem Ingenieurbüro Energietechnik
Dobmeyer GmbH aus Weiden, das das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, der
Auftrag erteilt. Dieser umfasst unter Position 1 die Auswahl der Geräte, die
Begehung der Liegenschaften, die Dimensionierung der Lüftungsgeräte je Raum
sowie eine Kostenschätzung. Unter Position 2 fällt die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse je Liegenschaft, die Erstellung der Vergabeunterlagen
sowie die Erstellung des Vergabevorschlags. Die Durchführung der Vergabe selbst
erfolgt durch die Vergabestelle des Landratsamtes.
Herr Dobmeyer vom Ingenieurbüro Energietechnik Dobmeyer GmbH wird in
der Sitzung des Kreistags eine Geräteauswahl, die Dimensionierung der
Lüftungsgeräte sowie eine Kostenschätzung vorstellen.
Beschluss:
1. Der grundsätzlichen Anschaffung von
mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume an den Realschulen in
der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Bayreuth, die in Abstimmung mit
den Schulleitungen festgelegt werden, wird zugestimmt.
2. Die durch die Anschaffung dieser
mobilen Luftreinigungsgeräte entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben werden
genehmigt.
3. Landrat Florian Wiedemann wird
ermächtigt, die Auftragsvergabe nach erfolgtem Vergabeverfahren für die
Anschaffung von mobilen UVC-Luftreinigungsgeräten für die Klassen- und
Fachräume der Realschulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises
Bayreuth vorzunehmen.