Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis und empfiehlt Stadt und Landkreis
Bayreuth zum geplanten Antragsverfahren basierend auf der Förderrichtlinie
Landesentwicklung (FörLa) mit Mitteln aus dem Bayerischen Staatsministerium für
Finanzen, Landesentwicklung und Energie 2022-2024:
1.
den
Förderantrag für die Zeit 01.01.2022-31.12.2021 beim Wirtschaftsministerium
fristgerecht einzureichen,
2.
die
dargestellten Handlungsfelder und Maßnahmen einzubringen.