Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Der konsolidierte Jahresabschluss des Landkreises Bayreuth ist nach Art. 88 LkrO von der Ver­waltung aufzustellen und dem Kreisausschuss vorzulegen. Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Die jeweiligen Beschlüsse müssen formal getrennt sein, da bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung zumindest der Landrat als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt ist.

 

Die Regelung ist im Hinblick auf das Wesen der Entlastung und die mit ihren verbundenen Fol­gen unbedenklich. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergeb­nisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenser­satzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

 

Weiter sind die bei den einzelnen Budgets entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu billigen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 sind bei folgenden Budgets Überschrei­tungen entstanden:

 

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GB 1

Zentrale Angelegenheiten

10.860,98 €

 

 

 

 

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FB 20

Kommunales

20.882,42 €

 

 

 

 

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FB 21

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

1.490,93 €

 

 

 

 

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FB 24

Personenstands- und Ausländerwesen

13.613,93 €

 

 

 

 

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FB 40

Abfallwirtschaft

657.789,77 €

 

 

 

 

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FB 11

Allgemeine Finanzwirtschaft

1.641.678,33 €

 

 

 

 

 

 

 


 

Hinsichtlich der Einzelheiten darf auf den beigefügten Jahresabschluss 2018, insbesondere auf die Seiten 11 bis 15, verwiesen werden.

 

Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses hat der Kreistag auch über die Verwendung des Jahresergebnisses (laufender Betrieb) zu befinden.

 

Gemäß § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik ist ein Jahresfehlbetrag durch die Verrechnung mit der Er­gebnisrücklage unverzüglich auszugleichen.

 

Das Ergebnis des jeweiligen Jahres erscheint im Entstehungsjahr unter der Position „Jahresüber­schuss/-fehlbetrag“ auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital.

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 beträgt 3.412.642,96 € bei einem geplanten Fehlbetrag von 4.188.800 €. Gegenwärtig befinden sich in der Ergebnisrücklage 19.358.105,57 €. In der Allge­meinen Rücklage sind gegenwärtig 9.377.751,41 €.

 

Jahresüberschüsse, die sich in der Ergebnisrücklage befinden, können in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik herangezogen werden und stehen damit zum Haushaltsausgleich zur Verfügung. Mittel, die sich ich der Allge­meinen Rücklage befinden, stehen dagegen langfristig für Investitionen zur Verfügung. Nur wenn ein Jahresfehlbetrag innerhalb von drei Jahren nicht ausgeglichen werden kann, wird dieser von der Allgemeinen Rücklage abgebucht.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde bisher wie folgt behandelt:

 

Bekanntgabe im Kreisausschuss:

02. Oktober 2019 und 22. Juni 2020

 

 

 

 

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes:

26. Juli 2021

 

 

 

 

Örtliche Prüfung

durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

23. Juni bis 14. September 2021

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss kommt zum Ergebnis, dass die Haushalts- und Wirtschafts­führung im Jahr 2018 insgesamt geordnet war. Er empfiehlt ohne Gegenstimme dem Kreisaus­schuss und dem Kreistag die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018, sobald die Verwaltung dem aufgezeigten Handlungs- bzw. Erläuterungsbedarf zufriedenstellend nachge­kommen ist. Insoweit darf auf die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung verwiesen werden.

 

Es wird gebeten, nach Abschluss der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss festzustellen und gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO die Entlastung zu erteilen.


 


Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die in den Budgets entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.

 

2.       Der Fehlbetrag des Jahres 2018 in Höhe von 3.412.642,96 € wird von der vorhandenen Ergebnisrücklage entnommen.

 

3.       Der Jahresabschluss des Landkreises Bayreuth für das Haushaltsjahr 2018 wird mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

 

4.       Für den Jahresabschluss des Landkreises Bayreuth für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

1.       Die in den Budgets entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt.

 

2.       Der Fehlbetrag des Jahres 2018 in Höhe von 3.412.642,96 € wird von der vorhandenen Ergebnisrücklage entnommen.

 

3.       Der Jahresabschluss des Landkreises Bayreuth für das Haushaltsjahr 2018 wird mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

 

4.       Für den Jahresabschluss des Landkreises Bayreuth für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.