Sitzung: 17.10.2022 KA/024/2022
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung vom 24.09.2021 beschloss der Kreistag des Landkreises Bayreuth
nach Beratung im fachlich zuständigen Jugendhilfe- und im vorberatenden
Kreisausschuss die als Anlage 1 beiliegende Richtlinie zur Förderung der
Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth.
Die
vom Jugendhilfeausschuss am 15.07.2021 vorberatene und empfohlene Fassung hatte
dem gegenüber noch eine Berechnungsformel enthalten, wonach neben die Anzahl
abgehaltener Schwimmkurse und -trainingsstunden als relevantes Kriterium für
die Höhe der Fördersumme auch ein Sockelbetrag trat, der allen Antragstellern
zugutekam, welche über ein grundsätzlich geeignetes Schwimmbad verfügen.
Hintergrund der Überlegung war, dass bereits das Vorhandensein eines
Schwimmbades mit geeignetem Konzept in einer Gemeinde eine ortsnahe und sichere
Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen ist, ihre Schwimmfähigkeiten zu
festigen und zu trainieren, so dass auch dieser Umstand bei der Zumessung einer
Förderung Berücksichtigung finden sollte.
In
der Sitzung des Kreisausschusses am 20.09.2021 wurde allerdings die Idee eines
Sockelbetrages verworfen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, die
Förderrichtlinie ohne Sockelbetrag zu erarbeiten, so dass in der Folge der
Kreistag die entsprechend geänderte Richtlinie erließ.
Unter
Berücksichtigung der mittlerweile gewonnen
Erfahrungen schlägt die Verwaltung die Abänderung der Förderrichtlinie
vor, wie in dem als Anlage 2 beiliegenden Entwurf ersichtlich.
Einerseits
wird der Sockelbetrag wieder eingeführt. Die Anwendung der Richtlinie in der
aktuellen Fassung zeigt, dass eine erhebliche Konzentration an Fördermitteln
auf wenige Schwimmbäder stattfindet. Die Hauptanteile der Fördersumme (nach der
derzeitigen, noch nicht ganz abgeschlossenen Berechnung bis zu etwa 39 %, ca.
33 % und ca. 20 %) werden an drei Schwimmbäder ausgeschüttet, während weitere
drei die verbleibenden etwa 8 % erhalten. Die geringe Anzahl von Kursen 2021
mag hier und dort der Pandemie geschuldet gewesen sein; dennoch liegt hier eher
ein strukturelles Problem vor:
Nach
hiesigem Dafürhalten wird die Stundenanzahl als alleiniges Kriterium der
Funktion eines Schwimmbads vor Ort nicht gerecht. Kleine, dafür ortsnahe und
gerade für Kinder und Jugendliche gut erreichbare Schwimmbäder sind mit
geeignetem Konzept nicht nur als Möglichkeit zur sinnvollen Freizeitgestaltung
gerade auch während der Sommerferien wichtig, sondern dienen tatsächlich dem
gefahrlosen Kennenlernen und der Verfestigung der Schwimmfähigkeit, ohne sich
den Gefahren auszusetzen, die von Gewässern ausgehen. Anders als Badeseen und
andere freie Bademöglichkeiten sind sie bewacht und damit relativ sicher auch
für Kinder, die gerade erst schwimmen gelernt haben und daher ein besonderes
Augenmerk im Wasser verdienen, auch wenn die Eltern nicht in jeder Sekunde
dabei sind. Daher sollte auch das Vorhandensein eines Schwimmbades mit
pädagogischem Konzept in der Berechnungsformel neben der Anzahl der Kurs- und
Trainingseinheiten Berücksichtigung finden.
Darüber
hinaus wird auf Anregung der Gemeinde Speichersdorf (Anlage 3) vorgeschlagen,
die Fördermöglichkeit auf Träger auszuweiten, die anteilig an Schwimmbädern
beteiligt sind, die außerhalb des Landkreises liegen, sofern Kinder des
Landkreises Bayreuth diese Schwimmbäder nutzen, um ihre Schwimmfähigkeit zu
verbessern.
Weiterhin
sollte zur Klarstellung aufgenommen werden, dass die im Rahmen des
Schulunterrichts abgehaltenen Schwimmstunden nicht gefördert werden. Denn das
Schulschwimmen wird anderweitig finanziert und eine Vermischung sollte vermieden
werden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Jugendhilfeausschuss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen der Richtlinie zur
Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth und empfiehlt dem
Kreisausschuss und dem Kreistag, die Richtlinie in der beiliegenden Fassung vom
14.07.2022 zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für den Kreisausschuss:
Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen der Richtlinie zur Förderung
der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth und schlägt dem Kreistag vor, die
Richtlinie in der beiliegenden Fassung vom 14.07.2022 zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für den Kreistag:
Der
Kreistag des Landkreises Bayreuth beschließt die geänderte Richtlinie zur
Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth in der Fassung vom 14.07.2022.