Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 24.09.2021 beschloss der Kreistag des Landkreises Bayreuth nach Beratung im fachlich zuständigen Jugendhilfe- und im vorberatenden Kreisausschuss die als Anlage 1 beiliegende Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth.

 

Die vom Jugendhilfeausschuss am 15.07.2021 vorberatene und empfohlene Fassung hatte dem gegenüber noch eine Berechnungsformel enthalten, wonach neben die Anzahl abgehaltener Schwimmkurse und -trainingsstunden als relevantes Kriterium für die Höhe der Fördersumme auch ein Sockelbetrag trat, der allen Antragstellern zugutekam, welche über ein grundsätzlich geeignetes Schwimmbad verfügen. Hintergrund der Überlegung war, dass bereits das Vorhandensein eines Schwimmbades mit geeignetem Konzept in einer Gemeinde eine ortsnahe und sichere Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen ist, ihre Schwimmfähigkeiten zu festigen und zu trainieren, so dass auch dieser Umstand bei der Zumessung einer Förderung Berücksichtigung finden sollte.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 20.09.2021 wurde allerdings die Idee eines Sockelbetrages verworfen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinie ohne Sockelbetrag zu erarbeiten, so dass in der Folge der Kreistag die entsprechend geänderte Richtlinie erließ.

 

Unter Berücksichtigung der mittlerweile gewonnen Erfahrungen schlägt die Verwaltung die Abänderung der Förderrichtlinie vor, wie in dem als Anlage 2 beiliegenden Entwurf ersichtlich.

Einerseits wird der Sockelbetrag wieder eingeführt. Die Anwendung der Richtlinie in der aktuellen Fassung zeigt, dass eine erhebliche Konzentration an Fördermitteln auf wenige Schwimmbäder stattfindet. Die Hauptanteile der Fördersumme (nach der derzeitigen, noch nicht ganz abgeschlossenen Berechnung bis zu etwa 39 %, ca. 33 % und ca. 20 %) werden an drei Schwimmbäder ausgeschüttet, während weitere drei die verbleibenden etwa 8 % erhalten. Die geringe Anzahl von Kursen 2021 mag hier und dort der Pandemie geschuldet gewesen sein; dennoch liegt hier eher ein strukturelles Problem vor:

Nach hiesigem Dafürhalten wird die Stundenanzahl als alleiniges Kriterium der Funktion eines Schwimmbads vor Ort nicht gerecht. Kleine, dafür ortsnahe und gerade für Kinder und Jugendliche gut erreichbare Schwimmbäder sind mit geeignetem Konzept nicht nur als Möglichkeit zur sinnvollen Freizeitgestaltung gerade auch während der Sommerferien wichtig, sondern dienen tatsächlich dem gefahrlosen Kennenlernen und der Verfestigung der Schwimmfähigkeit, ohne sich den Gefahren auszusetzen, die von Gewässern ausgehen. Anders als Badeseen und andere freie Bademöglichkeiten sind sie bewacht und damit relativ sicher auch für Kinder, die gerade erst schwimmen gelernt haben und daher ein besonderes Augenmerk im Wasser verdienen, auch wenn die Eltern nicht in jeder Sekunde dabei sind. Daher sollte auch das Vorhandensein eines Schwimmbades mit pädagogischem Konzept in der Berechnungsformel neben der Anzahl der Kurs- und Trainingseinheiten Berücksichtigung finden.

 

Darüber hinaus wird auf Anregung der Gemeinde Speichersdorf (Anlage 3) vorgeschlagen, die Fördermöglichkeit auf Träger auszuweiten, die anteilig an Schwimmbädern beteiligt sind, die außerhalb des Landkreises liegen, sofern Kinder des Landkreises Bayreuth diese Schwimmbäder nutzen, um ihre Schwimmfähigkeit zu verbessern.

 

Weiterhin sollte zur Klarstellung aufgenommen werden, dass die im Rahmen des Schulunterrichts abgehaltenen Schwimmstunden nicht gefördert werden. Denn das Schulschwimmen wird anderweitig finanziert und eine Vermischung sollte vermieden werden.

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth und empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Richtlinie in der beiliegenden Fassung vom 14.07.2022 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen der Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth und schlägt dem Kreistag vor, die Richtlinie in der beiliegenden Fassung vom 14.07.2022 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

Der Kreistag des Landkreises Bayreuth beschließt die  geänderte Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Bayreuth in der Fassung vom 14.07.2022.