Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, dem
Kreisjugendring für die Durchführung der im Jahr 2023 vorgesehenen Maßnahmen,
für die Geschäftsführung und für die Personalkosten einen Zuschuss von
132.000,00 € zu genehmigen, soweit die Haushaltslage dies zulässt.
Die
Auszahlung erfolgt durch das Kreisjugendamt.