Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 18.02.2022 hat der Kreistag auf Grundlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Einsparungen im Haushalt“ den Beschluss gefasst, die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu beauftragen. Die Vergabe der Leistungen bleibt den Kreisgremien vorbehalten (vgl. Ziffer 7. des Beschlusses zu TOP 4).

Zudem beantragten die KRe Mario Schulze und Dr. Michael Müller (AfD-Gruppierung) mit Schreiben vom 22.02.2022, dass die Verwaltung selbst ein derartiges Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen möge.

 

Ferner beschloss der Kreistag, nach der Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes einen Antrag auf Stabilisierungshilfe bei den zuständigen Stellen zu stellen (vgl. Ziffer 8. des Beschlusses zu TOP 4).

Mit Schreiben vom 25.11.2022 beantragen die KRe Klaus Bauer, Franc Dierl, Sabine Habla, Michael Lodes, Werner Lappat und Thomas Thiem (CSU-Fraktion) nun, dies auf das erste Quartal 2023 vorzuziehen.

 

Die beiden Anträge liegen dieser Vorlage bei.

 

Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes:

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept stellt u. a. dar, wie das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren abgebaut werden soll. Hierzu ist z. B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern. Ebenso ist im Haushaltskonsolidierungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Nicht zuletzt ist auch herauszuarbeiten, wie in Zukunft das Entstehen neuer Defizite vermieden werden kann. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zumeist für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aufgestellt.

 

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat hierzu auf seiner Internetseite einen Anforderungskatalog an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept, welches im Verfahren zur Beantragung einer Stabilisierungshilfe vorgelegt werden muss, eingestellt. Der Anforderungskatalog umfasst hierbei folgende Überpunkte:

 

Investitionen, Personalausgaben, kommunale Einrichtungen, disponible Ausgabepositionen, Beteiligungen des Landkreises, Vermögen des Landkreises, Schuldendienst, Veranschlagungen außerhalb des Haushaltes, Einnahmemöglichkeiten, Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben.

 

In der Kreisausschusssitzung vom 12.09.2022 wurde die Gesamtthematik nochmals aufgegriffen und umfassend zum aktuellen Sachstand vorgetragen. Das Gremium sprach sich dabei mehrheitlich für eine externe Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes aus. Daran sollte festgehalten werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur finalen Beschlussfassung im Kreistag weitere Dienstleister zu eruieren, welche für eine Erstellung eines derartigen Konzeptes in Frage kommen könnten. Des Weiteren sollten Referenzen eingeholt und Fachbereiche festgelegt bzw. vorgeschlagen werden, welche vertieft im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beleuchtet werden sollen.

 

Die Anzahl der Dienstleister, die für die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes in Frage kommt, ist überschaubar, da die wenigsten praktische Erfahrungen mit dem bayerischen Haushaltsrecht für Kommunen in Verbindung mit dem Buchungssystem Doppik besitzen. Nach intensiver Recherche konnten dennoch drei potentielle Dienstleister ermittelt werden.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Fachbereiche vor, die im Rahmen der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vertieft geprüft werden sollten:

 

-       Personal

-       Regionale Entwicklung

-       Hochbau

-       Tiefbau

-       Zweckverbände

-       Jugend- und Sozialhilfe

 

Insgesamt erstreckt sich die Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzepts über einen Zeitraum von sechs bis neun Monate. Die Erstellung gliedert sich hierbei in vier Phasen (Projektinitialisierung, Potenzialanalyse, Maßnahmenplan und Umsetzungsvorbereitung).

 

In der ersten Phase werden Auftaktgespräche geführt, Dokumente gesichtet und das Projekt gegenüber allen Beteiligten kommuniziert. Die Phasen zwei und drei stellen mit der Analyse der Haushaltsstruktur sowie der konkreten Maßnahmenbetitelung die Hauptphase dar. Die Umsetzungsvorbereitung ist der Abschluss des Projektes und beinhaltet die Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes als gesammeltes Werk.

 

Der Aufwand für die Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Landkreis Bayreuth wird nach einer vorläufigen Einschätzung zwischen 90.000 € und 130.000 € brutto liegen. Die Leistungen werden nach geltendem Vergaberecht ausgeschrieben.

 

 

Beantragung von Stabilisierungshilfe

 

Wie eingangs erwähnt hat der Kreistag am 18.02.2022 beschlossen, nach der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes einen Antrag auf Stabilisierungshilfe bei den zuständigen Stellen zu stellen. Der Antrag der KRe der CSU-Fraktion sieht nun vor, dies auf das 1. Quartal 2023 vorzuziehen, obwohl sich das Haushaltskonsolidierungskonzept zu diesem Zeitpunkt noch in der Aufstellungsphase befindet.

 

Ausweislich der Erläuterungsschreiben zur Beantragung von Stabilisierungshilfen aus den Vorjahren ist eine Beantragung auch möglich, wenn sich das Haushaltskonsolidierungskonzept noch in der Aufstellungsphase befindet oder hierzu lediglich ein Beschluss gefasst wurde, welcher die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorsieht. Gewöhnlich werden im ersten Jahr der Antragsstellung die Kosten für die Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes als Stabilisierungshilfe gewährt. Aus Sicht der Verwaltung könnte demnach ein Antrag auf die Gewährung von Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 bereits zum beantragten Zeitpunkt gestellt werden.

 

Die beiden Themenfelder wurden im Ältestenausschuss am 14.11.2022 vorberaten.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe eines externen Dienstleisters ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen. Die hierfür notwendigen Vergabeunterlagen sind zu erstellen.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, welcher die notwendigen Kompetenzen vorweist, zu vergeben.

 

  1. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Fachbereiche sollen bei der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vertieft überprüft werden.

 

  1. Ziffer 8. des Beschlusses des Kreistags vom 18.02.2022 wird aufgehoben. Der Antrag auf Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 ist im ersten Quartal 2023 zu stellen.