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Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Naturschutz;
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Unteres Rotmaintal" im Gebiet der Gemeinde Heinersreuth

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.02.2023   KA/028/2023 
Beschluss:zurückgestellt
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Kreistag stimmt der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wie folgt zu:

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ aufgenommen.

 

2.       Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

1.       Der Kreistag stimmt der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wie folgt zu:

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ auf-genommen.

 

2.       Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.