Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Heinersreuth plant die Realisierung des Projekts „Neue Mitte Altenplos“. Hierfür ist die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung -LSG- „Unteres Rotmaintal“ notwendig.

 

Es wurde von der Gemeinde Heinersreuth die Herausnahme der Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF (Teilfläche), 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, Gemeinde Heinersreuth, beantragt.

 

Im Vorfeld des offiziellen Verfahrens wurden bereits in der Vorbereitungsphase die hauptsächlich betroffenen Behörden und Verbände sowie die berührten Kommunen mit einbezogen.

 

In einem ersten Anhörungsverfahren im Mai 2021 wurden die anerkannten in Bayern landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen, Behörden und Fachbereiche des Landratsamtes Bayreuth um Stellungnahme gebeten.

 

Die Mehrzahl der Angehörten hat keine Einwände vorgebracht. Bemängelt wurde jedoch die Herausnahme der Grundstücke und die damit verbundene Verkleinerung des Landschaftsschutz-gebietes. Dies wurde der Gemeinde Heinersreuth mitgeteilt, die daraufhin einen Austausch der Grundstücke vorgeschlagen hat.

 

Im Austausch für die Flurnummern 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60 der Gemarkung Altenplos mit einer Gesamtfläche von 18.434 m² sollen nun die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, mit einer Gesamtfläche von ca. 30.418 m² in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden.  Dadurch kann das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ um fast 12.000 m² vergrößert werden.

 

Der Naturschutzbeirat hat dem Austausch der Flächen und der Änderung der Landschaftsschutz-gebietsverordnung zugestimmt.

 

Im Rahmen eines zweiten Anhörungsverfahrens im Juni 2022 wurden von der Mehrzahl der Angehörten keine beachtenswerten Einwände vorgebracht. Begrüßt wurde im Zuge dessen die Vergrößerung der Fläche des Landschaftsschutzgebiets.

 

 

Anlagen:

1 Änderungsverordnung LSG Unteres Rotmaintal (Entwurf)

1 Lageplan M 1:5000 Aufnahme

1 Lageplan M 1:5000 Herausnahme

 


Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ aufgenommen.

 

2.       Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ aufgenommen.

 

2.       Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

1.       Der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Unteres Rotmaintal“ im Bereich der Gemeinde Heinersreuth wird wie folgt zugestimmt:

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 34/0 TF, 180/3, 185/0 TF, 185/2 TF, 186/0, 186/3 und 203/60, Gemarkung Altenplos, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ herausgenommen.

 

Die Grundstücke Fl.-Nrn. 26/0 TF, 103/0, 104/0, 106/2, 107/0, 108/0, 110/0 und 111/0, Gemarkung Unterwaiz, werden in das Landschaftsschutzgebiet „Unteres Rotmaintal“ auf-genommen.

 

2.       Dem beigefügten Entwurf der Änderungsverordnung wird zugestimmt. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.