Asylrecht

Über die Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigter oder als politischer Flüchtling entscheidet allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit hauptsitz in Nürnberg bzw. Zirndorf.
Die Ausländerbehörde ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.

Für die Dauer des Asylverfahrens darf sich der Ausländer in Deutschland aufhalten. Er erhält dazu eine Aufenthaltsgestattung. Zudem muss er in staatlichen Unterkünften untergebracht werden.

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