Au-pair-Beschäftigung

Die Tätigkeit von Jugendlichen als Au-pair dient dem Kulturaustausch, dem internationalen Jugendaustausch und der Verständigung unterschiedlicher Nationalitäten. Neben dem Kennenlernen der deutschen Kultur und des Lebens in Deutschland soll das Au-pair seine deutschen Sprachkenntnisse vertiefen.

Jugendliche aus den EU-Staaten können visumsfrei einreisen und eine Au-pair-Tätigkeit aufnehmen. Sie müssen über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen, ihren Wohnsitz anmelden und den Au-pair-Vertrag vorlegen.

Für Au-pairs aus anderen Ländern ist nach § 12 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) eine solche Beschäftigung für die Dauer eines Jahres möglich. Das Au-pair darf nicht älter als 27 Jahre sein, muss über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in eine Familie vermittelt werden, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. In der Au-pair-Familie muss mindestens ein Kind leben, das schulpflichtig oder jünger ist.
Die Einreise muss mit einem dazu erteilten Visum erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind Au-pairs aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Süd-Korea, Großbritannien und Nordirland.

Die zuständige Botschaft entscheidet dann ohne Beteiligung der Ausländerbehörde unter der Voraussetzung der Zustimmung der Agentur für Arbeit über den Visumsantrag.

Es hat sich gezeigt, dass es sehr ratsam ist, sich bei der Vermittlung eines Au-pairs an eine zertifizierte und qualifizierte Vermittlungsagentur zu wenden. Viele dieser Vermittlungsagenturen haben sich zur Gütegemeinschaft Au-pair e. V. zusammengeschlossen. Bei Problemen oder Konflikten in der Gastfamilie stehen diese Agenturen auch über die bloße Vermittlungstätigkeit hinaus mit Rat und Tat zur Seite. Wir empfehlen mit Nachdruck, sich bei einer Vermittlung einer solchen Agentur zu bedienen!

Die Aufgaben des Au-pairs bestehen in der Mithilfe im Haushalt: leichte Haushaltsarbeiten, Aufräumen und Sauberhalten der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Zubereiten einfacher Mahlzeiten und des Frühstücks. Das Au-pair betreut die jüngeren Kinder in der Familie, bringt sie zur Schule oder zum Kindergarten, beaufsichtigt die Hausarbeiten und geht mit ihnen spazieren oder auf den Spielplatz. Nebenbei soll das Au-pair seine deutschen Sprachkenntnisse verbessern. Dazu soll es auch einen weiterführenden Sprachkurs besuchen können. Die Gastfamilie muss dem Au-pair ein Taschengeld von 280,- Euro monatlich in bar gewähren.


Notwendige Unterlagen

Nach erfolgter Einreise mit Visum muss für die Dauer des Gesamtaufenthalts von einem Jahr die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu müssen vorgelegt werden: 

  • Reisepass
  • Au-pair-Vertrag (bereits im Visumsverfahren vorlegt) 
  • Arbeitserlaubnis (wird von Ausländerbehörde eingeholt) 
  • Lichtbild 
  • Wohnsitzanmeldung.

Entstehende Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 100,- Euro.


Formulare und Merkblätter

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