Besuchsaufenthalt

Wollen Ausländer, die visumspflichtig sind, zu Besuch nach Deutschland einreisen, so müssen sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder bei einem der deutschen Generalkonsulate im Heimatland beantragen.

Für die Sicherstellung des Lebensunterhalts während des Besuchsaufenthalts kann dazu vom Gastgeber eine „Verpflichtungserklärung“ bei der Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben werden. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für alle Kosten aufzukommen, die während des Besuchsaufenthalts entstehen, z.B. durch Unterbringung und Verköstigung und im Krankheitsfall. Die Erklärung umfasst aber auch alle Kosten, die möglicherweise dadurch entstehen, dass der Ausländer nicht mehr ausreist und unerlaubt in Deutschland bleibt. Kommt es in einem solchen Fall zu einer Abschiebung, so haftet der die Verpflichtung abgebende Gastgeber auch für diese Kosten.

Vor Abgabe der Erklärung wird geprüft, ob man auch der eingegangenen Verpflichtung finanziell und wirtschaftlich nachkommen kann. Als Nachweis hierfür sind aktuelle Lohn- und Gehaltsnachweise oder, bei Selbständigen, ein Steuerbescheid oder eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Die Verpflichtungserklärung selbst wird von der Behörde mit den Personalien und der Wohnadresse der eingeladenen Personen ausgefüllt. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss der Gastgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Seine Unterschrift unter diese Erklärung wird öffentlich beglaubigt. An Gebühren fallen 29,00 Euro an.

Eine Ausfertigung dieser Verpflichtungserklärung muss dann dem eingeladenen Ausländer zugesandt werden. Er legt sie dann zusammen mit seinem Reisepass und seinem Visumsantrag bei der Auslandsvertretung vor.

Die Entscheidung, ob schließlich ein Visum erteilt wird oder nicht, obliegt der Botschaft oder dem Generalkonsulat. Die abgegebene Erklärung stellt nur sicher, dass im Falle der Visumserteilung der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist.

Es gibt keine Garantie, dass stets ein Visum ausgestellt wird, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben worden ist!


Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen für die Abgabe der Verpflichtungserklärung:

  • Reisepass bzw. Bundespersonalausweis 
  • aktueller Einkommensnachweis

Entstehende Kosten

Die Gebühr beträgt 29,00 €.

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