Elektronischer Aufenthaltstitel

Seit dem 01.09.2011 werden die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis im Format einer Plastikkarte mit elektronischem Chip ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ermöglicht wie der elektronische Bundespersonalausweis die Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr mittels eID und qualifizierter Signatur.

Auf dem Chip werden neben den Personalangaben auch das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.
Da der eAT von der Bundesdruckerei gesondert angefertigt werden muss, ist es erforderlich geworden, dass der Ausländer sowohl zur Abgabe des Antrages als auch dann zur Aushändigung des eAT zwei Mal bei der Behörde vorsprechen muss. Ändert sich die Adresse, kann der notwendige Aufkleber für den eAT grundsätzlich auch von der Gemeinde bei der Ummeldung ausgedruckt werden, Ausnahme: Ahorntal, für diese Gemeinde wird der neue Adressenaufkleber im Landratsamt gefertigt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in seiner Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)" die wichtigsten Informationen zusammengefasst.


Formulare und Merkblätter

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