Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Familiennachzug
Ausländer, die bereits in Deutschland leben, können ihre Ehegatten/Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder nachziehen lassen. Das gilt natürlich auch für Deutsche, die ihren ausländischen Ehegatten oder Lebenspartner nachholen wollen.
Die Anforderungen für den Ehegatten/Lebenspartner- und Kindernachzug sind sehr umfangreich und können hier nicht in allen Einzelheiten aufgeführt werden. Bitte wenden Sie sich daher an die Ausländerbehörde.
Grundsätzlich muss der ausländische Ehegatte/Lebenspartner bzw. das minderjährige Kind mit einem Visum einreisen. Dieses muss er bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Diese Visumspflicht gilt nicht für EU- und EWR-Staatsangehörige und Schweizer Bürger. Ebenso gilt sie nicht für Amerikaner, Kanadier, Australier, Neuseeländer, Israeli, Japaner, Süd-Koreaner, Briten und Nordiren.
Für alle zu Ausländern nachziehenden Familienangehörigen gilt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Familiennachzug;
- Personenstandsurkunden (ggf. legalisiert oder mit Apostille versehen);
- deutsche Übersetzungen der Personenstandsurkunden (von einem amtlich anerkannten Übersetzer);
- ggf. Sorgerechtsentscheidung mit deutscher Übersetzung;
- Einkommensnachweise;
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum;
- Sprachzeugnis
Entstehende Kosten
Die Dienstleistung bei der Ausländerbehörde ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.