Familiennachzug

Ausländer, die bereits in Deutschland leben, können ihre Ehegatten/Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder nachziehen lassen. Das gilt natürlich auch für Deutsche, die ihren ausländischen Ehegatten oder Lebenspartner nachholen wollen.

Die Anforderungen für den Ehegatten/Lebenspartner- und Kindernachzug sind sehr umfangreich und können hier nicht in allen Einzelheiten aufgeführt werden. Bitte wenden Sie sich daher an die Ausländerbehörde.

Grundsätzlich muss der ausländische Ehegatte/Lebenspartner bzw. das minderjährige Kind mit einem Visum einreisen. Dieses muss er bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Diese Visumspflicht gilt nicht für EU- und EWR-Staatsangehörige und Schweizer Bürger. Ebenso gilt sie nicht für Amerikaner, Kanadier, Australier, Neuseeländer, Israeli, Japaner, Süd-Koreaner, Briten und Nordiren.

Für alle zu Ausländern nachziehenden Familienangehörigen gilt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen.


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Familiennachzug;
  • Personenstandsurkunden (ggf. legalisiert oder mit Apostille versehen); 
  • deutsche Übersetzungen der Personenstandsurkunden (von einem amtlich anerkannten Übersetzer); 
  • ggf. Sorgerechtsentscheidung mit deutscher Übersetzung; 
  • Einkommensnachweise; 
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum; 
  • Sprachzeugnis

Entstehende Kosten

Die Dienstleistung bei der Ausländerbehörde ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.

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