Integration

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Integration von Ausländern und Spätaussiedlern in die deutschen Lebensverhältnisse. Insbesondere der Erwerb der deutschen Sprache wird durch Kurse gefördert, die von besonderen Organisationen und Vereinen oder von der Volkshochschule durchgeführt werden.

Die Möglichkeit der Teilnahme an einem solchen Integrationskurs besteht für neu einreisende Ausländer, aber auch für Ausländer, die sich bereits seit längerem in Deutschland aufhalten. Die Teilnahmeberechtigung ist über die Ausländerbehörde beim BAMF zu beantragen.

Für die Teilnahme an einem solchen Kurs wird ein Kostenbeitrag von 1,90 Euro pro Unterrichtsstunde erhoben.

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