Studium

Die Einreise zum Studium an einer deutschen Hochschule kann grundsätzlich nur mit einem zu diesem Zweck erteilten Visum erfolgen. Vom Visumszwang ausgenommen sind Studenten aus der EU und aus den EWR-Staaten, aus der Schweiz, aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Süd-Korea, Großbritannien und Nordirland.

Der Student muss die Zulassung zu dem von ihm gewünschten Studium an einer deutschen Hochschule nachweisen und über ausreichend gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Darüber muss er einen besonderen Sprachnachweis vorlegen.
Der Lebensunterhalt muss entweder über ein Stipendium oder über ausreichende eigene Mittel sichergestellt sein sowie ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegen.

Währen des Studiums kann eine Erwerbstätigkeit als Studentenjob bis zu 120 Tagen oder 240 halben Tagen pro Kalenderjahr ausgeübt werden. Studenten aus der EU bzw. aus dem EWR können unbegrenzt erwerbstätig sein.


Notwendige Unterlagen

  • Visumsantrag;
  • Zulassung zum Studium; 
  • 1 Lichtbild; 
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, die für ein Hochschulstudium ausreichen;
  • Nachweis über Stipendium oder Eigenmittel; 
  • Krankenversicherungsschutz
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