Kriterien für Wohnraum für Geflüchtete:
- Bereitstellung für mindestens ein Jahr
- separater Eingang
- Bad/WC
- Möblierung + Bettwäsche/Handtücher
- eingerichtete Küche mit Kochutensilien + Geschirr
- möglichst mit Waschmaschine
- Gewährleistung einer Grundbetreuung der Geflüchteten durch den Vermieter
Bitte melden Sie uns Ihre Wohnraumangebote für Geflüchtete mit diesem Online-Formular:
Für die Bereitstellung von Wohnraum sind eine Mietbescheinigung und eine Abtretungserklärung notwendig; die Formulare finden Sie hier:
Informationen zum Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall in ukrainischer und russischer Sprache:
Die Haftung für Mietschäden richtet sich nach zivilrechtlichen Maßstäben im Verhältnis Mieter zu Vermieter. Eine Haftung durch die öffentliche Hand besteht nicht.