Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

In besonderen Rechtsgeschäften ist es erforderlich, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises nachzuweisen. Dazu ist ein entsprechender Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes zu stellen.  

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung, aber auch z. B. durch Adoption, durch Anerkennung der Vaterschaft oder durch Anerkennung als Spätaussiedler erworben. Um hier Klarheit über den Staatsangehörigkeitserwerb zu erlangen, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. 

Je nach Erwerbsgrund müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Im Einzelfall können umfangreiche Ermittlungen und Anfragen erforderlich sein, da die Abstammungsverhältnisse ggf. über mehrere Generationen hinweg festgestellt werden müssen.


Notwendige Unterlagen

Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen sind beim Landratsamt zur erfragen, da diese variieren können.


Entstehende Kosten

Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Seitenanfang